Quarantäne, Schnelltest, PCR

Fresh-Up: Wenn die Warnapp „rot“ zeigt

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Berlin -

Die Corona-Warn-App soll dabei helfen, Infektionsketten leichter zu durchbrechen. Personen, die ein positives PCR-Ergebnis erhalten, können andere Nutzer:innen durch das Eintragen des positiven Tests warnen. Doch was genau bedeutet es eigentlich, wenn die App „rot“ zeigt? Wer muss sich wie verhalten? Hier ein Fresh-Up:

Bevor es die Möglichkeit zur Corona-Schutzimpfung gab, war es eindeutig: Bei einer roten Kachel in der Corona-Warn-App (CWA) wurde der Hausarzt/die Hausärztin kontaktiert, um einen Termin für einen Abstrich auszumachen. Bis zum Testergebnis wurde vorläufige Quarantäne verhängt. Doch wie verhält es sich mit einer roten Anzeige bei Personen die vollständig geimpft oder bereits geboostert sind?

Fragenden Kund:innen sollte man zunächst erneut erläutern, dass eine rote Kachel nicht bedeutet, dass man definitiv infiziert ist. Die App gleicht lediglich Bewegungsdaten ab und gibt Auskunft darüber, ob man sich über einen längeren Zeitraum und/oder in der Nähe zu einer positiv auf Corona getesteten Person befunden hat. Die CWA unterscheidet nicht zwischen Geimpften, Getesteten oder Genesenen – weder beim Anwender noch bei demjenigen, der das positive Testergebnis einträgt.

Laut Empfehlung sollen alle Personen – ungeachtet des Impfstatus – folgende Punkte berücksichtigen:

  • Bei einer roten Kachel soll, wenn möglich, eine freiwillige Quarantäne verhängt werden. Die Quarantänedauer ist auf 10 Tage bei roter CWA festgelegt. Hierbei erfolgt kein abschließender Test. Für eine kürzere Quarantäne kann ein PCR-Test durchgeführt werden – dann beläuft sich die Absonderungsdauer auf 5 Tage. Der Zeitraum beginnt ab dem in der App genannten Datum der Risikobegegnung.
  • Es sollte ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Achtung: Bestehen bereits Symptome, so ist der Abstrich in einer Arztpraxis durchzuführen. Es kommt immer wieder vor, dass Kund:innen, die bereits Husten haben in der Apotheke zum Abstrich stehen.
  • Es wird empfohlen, in Kontakt mit dem Arbeitgeber zu treten. Ist Homeoffice möglich, so sollte bei einer roten CWA von zu Hause aus gearbeitet werden. Besteht keine Möglichkeit auf ein Arbeiten von zu Hause aus, so sollten App-Anwender die aktuellen Regeln und Vorgaben des jeweiligen Wohnsitzes überprüfen. So erkennen einige Bundesländer – darunter Niedersachsen – einen negativen Laientest als gültig an. Der/die Betroffene kann weiterhin arbeiten gehen. Überdies besteht in Niedersachsen allein bei roter CWA kein Anspruch auf einen PCR-Test. Übrigens: Die alleinige Warnung durch die App reicht nicht für eine Lohnfortzahlung aus. Ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne an, so muss das Gehalt weiterhin gezahlt werden.

Oft werden die vor Ort geltenden Quarantäneregeln von den Kund:innen nicht oder falsch verstanden. Vor allem in größeren Städten wie Berlin gibt es pro Bezirk unterschiedliche Sonderregelungen. Apotheker:innen und PTA sollten sich regelmäßig über die aktuellen Verhaltensweisen bei Risikokontakten informieren, sodass die Kund:innen korrekt informiert werden können.

Innerhalb der CWA werden dem Anwender/der Anwenderin Handlungsempfehlungen aufgezählt: Es sollte besonders auf die geltenden AHA-Regeln geachtet werden. Mögliche Symptome oder körperliche Veränderungen sollten beobachtet werden. Vorläufige Quarantäne bis zum Testergebnis wird empfohlen. Wichtig: Es muss nicht zwingend ein PCR-Test durchgeführt werden.

Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, so ändert sich der Status „Quarantäne“ in den Status „Isolation“. Ein positiver Antigen-Schnelltest sollte mit einem PCR-Test überprüft werden. Einige Apotheken bieten ebenfalls PCR-Abstriche oder PoC-PCR-Testungen an. Laut dem neuen Entwurf der Coronavirus-Testverordnung (TestV) ist eine Vergütung von 30 Euro je Abstrich und Vor-Ort-Testung vorgesehen. Der Vorteil: Der/die Kund:in erhält sein Ergebnis direkt ohne eine Wartezeit von mitunter mehreren Tagen. Sollte der Test negativ sein, muss keine Isolation angeordnet werden.

Rote Kachel bleibt unterschiedlich lange bestehen

Einige Kund:innen berichten, dass ihre Warn-App nur ein oder zwei Tage rot war. Das kann immer dann der Fall sein, wenn die Risikobegegnung bereits länger zurück liegt. Die rote Kachel verschwindet immer automatisch nach 14 Tagen. Der/die Anwender:in selbst kann die Kachel nicht auf „grün“ schalten. Auch wenn die Eigentestung oder Testung bei der Apotheke oder der Arztpraxis negativ war. Liegt die Risikobegegnung erst ein oder zwei Tage zurück, so kann es sein, dass ein Schnelltest noch nicht „anschlägt“ und falsch-negativ ausfällt.

PCR-Anspruch: Personen, denen die Statusanzeige "erhöhtes Risiko" in der Corona-Warn-App angezeigt wird, haben nach der Nationalen Teststrategie Anspruch auf eine PCR-Testung. Diese Regelung gilt auch für vollständig geimpfte Personen. Zwar besteht keine Pflicht auf PCR-Testung, ein Antigenschnelltest sollte jedoch nur dann angewendet werden, wenn die Testkapazitäten der Labore ausgeschöpft sind.

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