Anti-Korruptionsgesetz

Opposition: PTA als Kronzeugen

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Berlin -

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zum Anti-Korruptionsgesetz verabschiedet. Die Ärzteorganisationen zeigen sich zufrieden, dass einige Schwachstellen des ersten Entwurfs behoben wurden. Dennoch fürchten sie, dass das Gesetz zu Unsicherheit führen wird. Die Opposition wünscht sich Informantenschutz für Mitarbeiter der Ärzte und Apotheker, die Korruption aufdecken.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, findet es „mehr als überfällig, dass Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nun unter Strafe gestellt werden sollen“. Jegliche Zuwendungen von Herstellern von Arzneimitteln, Diagnostika, medizinischen Geräten, Medizinprodukten, Apothekensoftware sowie Hilfsmittelerbingern an Ärzte sowie andere Leistungserbringer müssten veröffentlicht werden.

„Wir brauchen außerdem endlich Rechtssicherheit für Arbeitnehmer, die Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen geben.“ Diese müssten wirksam vor negativen arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden.

Auch Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion Die Linke, fordert einen „umfassenden Whistleblowerschutz“ für Patienten, und nicht zuletzt Arzthelferinnen und -helfer, denen Korruption auffällt, müssen Anzeige erstatten dürfen. Das Aufdecken von Korruption dürfe aber nicht zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.

Vogler kritisiert außerdem, dass der Entwurf auf Bestechung und Bestechlichkeit beschränkt sei. „Es ist fraglich, ob Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung ohne konkrete greifbare Wettbewerbsfolgen ebenso bestraft werden. Diese wirken jedoch ebenso korrumpierend auf ärztliche Unabhängigkeit und gefährden damit die optimale Therapie für die Patienten.“

Der Verband der Innungskrankenkassen (IKK) fordert ebenfalls Regelungen zum Identitätsschutz von Kronzeugen. Laut Geschäftsführer Jürgen Hohnl fehlen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zu forcieren. Hier seien die Länder gefordert. „Die Erfahrungen aus den bisherigen Verfahren haben zudem gezeigt, dass Kronzeugen-Regelungen sinnvoll sind“, betont Hohnl.

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, hätte sich ein Gesetz gewünscht, dass klare Regeln und Beispiele benennt, wann Korruption vorliegt. Die Abgrenzungen im Kabinettsentwurf seien zwar besser geworden, Gassen befürchtet jedoch Verunsicherungen bei der Frage, wann Korruption beginnt. „Wichtig ist, dass Kooperationen, die für eine gute Patientenversorgung wünschenswert sind, nicht unter Generalverdacht stehen“, so der KBV-Chef.

Der Vorsitzende des Ärzteverbands Hartmannbund, Dr. Klaus Reinhardt, sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf im Rahmen der nun anstehenden parlamentarischen Beratung. Es sei den beteiligten Verbänden und Körperschaften zumindest gelungen, durch Gespräche und Stellungnahmen einige Änderungen im Gesetzentwurf durchzusetzen. So sei der Korruptionstatbestand mit etwas mehr Trennschärfe formuliert. Trotzdem gebe es keine Entwarnung, so Reinhardt. Nach wie vor bestehe in Bezug auf bestimmte Kooperationsmodelle erhebliche Rechtsunsicherheit.

Der Hartmannbund fordert, dass den Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen weiterhin „eine gewisse Filterfunktion“ zugestanden wird. „Die Berichtspflicht insbesondere der Krankenkassen nunmehr auf sämtliche erhaltenen Hinweise auszuweiten, könnte – unter Umständen auch missbräuchlich – wieder einmal zu verzerrten Darstellungen zu Lasten der betroffenen Heilberufe führen.“

Auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wünscht sich Schwerpunktstaatsanwaltschaften in allen Ländern. Er sieht es als Schwäche des Anti-Korruptionsgesetzes, „dass Polizei und Staatsanwaltschaft in aller Regel nur auf Antrag ermitteln“ würden. „Bei einem Anfangsverdacht müssen die Ermittlungsbehörden von sich aus tätig werden“, so Brysch. Doch das Strafrecht allein werde nicht ausreichen, eine Transparenz-Offensive sei notwendig.

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