Vorschläge für Strukturreformen

Wo sind Reformen nötig? Finanzkommission fragt Kassen ab

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Berlin -

Mit dem ersten Bericht hatte die Finanzkommission Gesundheit (FKG) kurzfristige Sparmaßnahmen skizziert, um weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. In der zweiten Jahreshälfte sollen nun Vorschläge für Strukturreformen erarbeitet werden, um das Gesundheitssystem auch langfristig und nachhaltig gut aufzustellen. Für Anregungen ist die Kommission auf die Krankenkassen zugegangen. Bis zum 31. August sollen diese Fragen zu Prävention, Digitalisierung, Datenschutz und Kassenwettbewerb beantworten und zurückschicken.

„Wir laden Sie ein, Ihre Kenntnisse und Expertise in die laufenden Arbeiten der Kommission einzubringen – hierzu haben wir einige Fragen formuliert, die die Bereiche Prävention, Digitalisierung, Datenschutz, Krankenkassenwettbewerb und die Organisation der Selbstverwaltung betreffen“, heißt es in dem Schreiben an die Kassen.

Insgesamt 23 Fragen sollen die Kassen in verschiedenen Bereichen beantworten. Den größten Anteil nimmt dabei mit zwölf Fragen der Themenbereich „Digitale Transformation“ ein. Unter anderem will die Kommission hier von den Kassen wissen, wo sie den größten Handlungsbedarf bei der digitalen Transformation im Gesundheitswesen sehen, wie sie die politischen Maßnahmen in diesem Bereich bewerten und welche systemischen Hürden die digitale Transformation derzeit behindern.

Auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Datenerfassung, Datensammlung und Datennutzung werden abgefragt. Zudem will die Kommission wissen, welche Änderungen des Datenschutzes aus Kassensicht zur Effektivierung der Versorgung und zur Kostenersparnis sinnvoll wären und auch, ob die Grenzen der Aufgabenerledigung durch Dritte nach § 197b Sozialgesetzbuch (SGB V) ein Hindernis für eine kosteneffiziente Arbeit darstellen.

Prävention

Im Bereich „Prävention und Gesundheitskompetenz“ will die Kommission unter anderem wissen, welche bereits bestehenden Maßnahmen nachweislich Verhalten und Gesundheitsoutcomes veränderten und welche Präventionsangebote insbesondere sozioökonomisch benachteiligte Versicherte erreichten. Zudem sollen die Kassen erklären, welche Früherkennungsleistungen sie für evidenzbasiert und wirkungsvoll und welche sie für Über- und Fehlversorgung halten.

Auch zur Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sollen die Kassen sich äußern und unter anderem erklären, wo sie hierbei rechtliche Hürden sehen.

Wettbewerb und Selbstverwaltung

Hinsichtlich des Wettbewerbs zwischen den Kassen will die Kommission unter anderem wissen, inwieweit der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (RSA) Investitionen in die Prävention hemmt und welche Änderungen an der Finanzierungs- oder RSA-Systematik hier förderlich wären. Darüber hinaus sollen die Kassen erklären, welche Hürden den Abschluss oder die Ausweitung von Selektivverträgen erschweren.

Auch mögliche Reformen der Strukturen und Prozesse der Selbstverwaltung – wie Verwaltungsräte, Sozialwahlen, Landes- und Bundesverbände, Aufsicht, Medizinischer Dienst – werden abgefragt. Insbesondere, welche Reformen der Selbstverwaltung der Krankenkassen und darüber hinaus zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV beitragen könnten.

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