Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sei zwar ein wichtiger Schritt für eine stabile und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings müssten weitere Reformschritte folgen, erklärt der GKV-Spitzenverband. Das Gesundheitssystem müsse effizienter, digitaler und vernetzter werden, um die rund 75 Millionen Versicherten auch in Zukunft gut versorgen zu können. In seinem Geschäftsbericht für das Jahr 2025 will der GKV-Spitzenverband neben einem Überblick auch Wege „zu einer modernen und nachhaltigen Versorgung“ aufzeigen.
„Im Gesundheitssystem müssen nun alle Beteiligten Verantwortung für das große Ganze übernehmen, damit wir Reformen erreichen, die diesen Namen verdienen. Strukturreform heißt, dass es besser wird. Wo es hingehen muss, ist dabei klar: Wir brauchen eine Versorgung, die hochwertig, bezahlbar und für alle erreichbar ist“, erklärten Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, und Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Unter anderem müsse mit Blick auf die Digitalisierung mehr geschehen. Bereits 2025 habe der GKV-Spitzenverband eine Digitalstrategie beschlossen, die unter anderem zukünftige Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Blick nehme. Die ePA solle demnach Schritt für Schritt zur zentralen Plattform der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut werden. Sie solle für Versicherte unter anderem leicht zugängliche telemedizinische Angebote möglich machen oder dabei helfen, datengestützt Krankheiten früh zu erkennen.
Zudem sollten digitale Tools künftig dabei helfen, Patientinnen und Patienten passgenau im Gesundheitssystem zu navigieren. Der GKV-Spitzenverband habe dazu im vergangenen Jahr ein Konzept zur sogenannten Primärversorgung entwickelt. Zudem trage der GKV-Spitzenverband auch zur mittlerweile auf den Weg gebrachten Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes mit Konzepten bei.
„Wir haben die Konzepte, die technischen Möglichkeiten und die finanziellen Mittel, um das Gesundheitssystem zukunftsfest zu machen. Was noch fehlt, ist der Mut zur Umsetzung, vor allem bei den Verantwortlichen in der Politik. Der GKV-Spitzenverband wird sich weiter als konstruktive Gestaltungskraft aktiv einbringen“, erklärten die Vorstände des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, Stefanie Stoff-Ahnis und Martin Krasney.
Auch hinsichtlich der Finanzierung des Systems seien noch einige grundsätzliche Fragen offen. „Voraussetzung für Strukturreformen ist eine stabile Finanzierung“, betont der GKV-Spitzenverband. Die Ausgaben der Krankenkassen seien zuletzt überproportional angestiegen, kritisiert der Verband. Es brauche eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Das BStabG greife dieses Prinzip zwar bereits auf und setze auch viele weitere Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes um, zudem wolle der Bund mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz auch die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung in den Blick nehmen. „Beides sind aber nur erste Schritte auf dem Weg zu einer langfristig stabilen Finanzierung von GKV und SPV.“
Um finanzielle Lasten angemessen zu verteilen, dürften sich Bund und Länder ihrer finanziellen Verantwortung nicht länger entziehen, fordert der GKV-Spitzenverband. Eine seit Langem bestehende Unausgewogenheit habe der GKV-Spitzenverband bereits im vergangenen Jahr an die Justiz getragen: die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehenden. Die Grundsicherung sei klar eine Fürsorgeleistung des Staates und müsse entsprechend von Steuergeldern bezahlt werden. „Knackpunkt: Die gesundheitliche Versorgung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, allerdings schon länger ohne angemessene Finanzierung durch den Bund“, kritisiert der Verband. Infolgedessen, so schätzten es die Expertinnen und Experten der Finanzkommission Gesundheit, müssten die gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgebenden inzwischen jedes Jahr etwa 12 Milliarden Euro für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezahlen.
„Zwar will der Bund im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes etwas mehr Geld für Grundsicherungsbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen überweisen, doch den größten Anteil müssen weiter die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler leisten. Das ist ungerecht“, betont der Verband. Bereits Ende 2025 habe der GKV-Spitzenverband deshalb im Auftrag von 79 Krankenkassen Klage gegen den Bund eingereicht. Mit Blick auf die angespannte Finanzlage und den dringenden Reformbedarf müsse diese Grundsatzfrage zügig beantwortet werden.
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