Versorgungsstrukturgesetz

TK erstattet OTC-Präparate

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Berlin -

Als erste Krankenkasse Deutschlands will die Techniker Krankenkasse (TK) ab 2012 OTC-Präparate erstatten. Im vom Bundestag beschlossenen Versorgungsstrukturgesetz (VStG) ist vorgesehen, dass Kassen ihre Satzungsleistungen ausweiten und beispielsweise nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel bezahlen dürfen. Die TK will ihren Versicherten anbieten, die Kosten für Arzneimittel der Homöopathie, der Phytotherapie und der Anthroposophie zu übernehmen.

 

„Die TK möchte diesen Gestaltungsspielraum für ihre Kunden nutzen und sich zugleich im Wettbewerb mit anderen Krankenkassen positionieren“, sagt Dieter F. Märtens, der Vorsitzende des TK-Verwaltungsrates. Man habe sich bewusst für die Medikamente der alternativen Medizin entschieden: „Wir wissen von unseren Kunden, dass sie Alternativen zur Schulmedizin möchten“, sagt ein TK-Sprecher.

Die Kostenübernahme erfolgt wie bei Privatrezepten: Der Arzt muss entweder ein Privatrezept oder grünes Rezept ausstellen. Nachdem der Versicherte das Präparat in der Apotheke selbst bezahlt, reicht er das Rezept samt Apothekenquittung bei der TK ein. Allerdings hat sich die TK für die Erstattung einen Höchstbetrag von 100 Euro pro Versichertem und Jahr gesetzt.

Als zuständige Aufsichtsbehörde muss das Bundesversicherungsamt (BVA) noch zustimmen.

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