SPD-Bundesparteitag

SPD: Leitantrag für Apothekenketten

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Berlin -

Die SPD bleibt den Apothekern ein Rätsel: Beim Bundesparteitag haben die Sozialdemokraten heute einen Leitantrag verabschiedet, der eine Liberalisierung des Arzneimittelvertriebs vorsieht. Im Vorfeld hatte die SPD das Thema auf Nachfrage heruntergespielt. Tatsächlich sollte sogar per Änderungsantrag klargestellt werden, dass die Sozialdemokraten auch künftig am Fremdbesitzverbot für Apotheken festhalten. Doch nach Informationen von APOTHEKE ADHOC hat der Landesverband Sachsen den Antrag nicht fristgerecht eingereicht.

 

Im heute verabschiedeten Leitantrag zur Gesundheitspolitik des Parteivorstandes heißt es wörtlich: „Den Arzneimittelvertrieb werden wir liberalisieren, um Preisvorteile von größeren Vertriebsstrukturen zu erreichen. Die Einsparungen kommen vor allem den Versicherten zu Gute und werden nicht zwischen den verschiedenen Leistungserbringern umverteilt, wie es sich Schwarz-Gelb zum Prinzip gemacht hat.“

Wer diese Forderung in den Leitantrag geschrieben hat, war in der Parteizentrale nicht mehr zu eruieren. Die Gesundheitsexpertin der Fraktion, Marlies Volkmer, hatte jedoch betont, es handele sich weder um die Position der Fraktion noch der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG). Ähnlich hatte es Dr. Carola Reimann vor einem Jahr formuliert: Apothekenketten seien nicht Konsens in der Fraktion, sondern eine Einzelmeinung von Professor Dr. Karl Lauterbach, so Reimann im Interview mit APOTHEKE ADHOC. Lauterbach hatte sich Ende 2008 kurz nach den Schlussanträgen von Generalanwalt Yves Bot für Apothekenketten ausgesprochen. Den Passus im Leitantrag hatte er nach eigenem Bekunden aber nicht formuliert.

Sachsens Sozialdemokraten – Volkmer ist dort Beisitzerin im Landesvorstand und Vorsitzende der ASG – wollten den Passus zur Liberalisierung gerne streichen. Im Antrag heißt es: „Unser Ziel ist eine qualitativ hochwertige, sichere und preiswerte Arzneimittelversorgung für alle Versicherten. Erzielte Einsparungen sollen vor allem den Versicherten zu Gute kommen und nicht zwischen den verschiedenen Leistungserbringern umverteilt werden.“

Die Begründung ist ein klares Bekenntnis zur inhabergeführten Apotheke. Nicht alleine der Preis eines Medikaments sei entscheidend, sondern auch die Qualität der Arzneimittelversorgung, schreiben die Sachsen. Und weiter: „Dies beinhaltet auch die Sicherstellung einer wohnortnahen verlässlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten, wie sie durch die öffentlichen Apotheken erbracht wird.“

Doch der Landesverband hat den Änderungsantrag nicht fristgerecht eingebracht. Damit steht die ominöse Kettenforderung jetzt im Grundsatzprogramm der Sozialdemokraten.

 

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