Pflegereform

900 Millionen Euro für Pflege

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Berlin -

Die Koalition erwägt eine deutliche Erhöhung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das zeigt eine Aufstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Pflegereform. Ein weiterer großer Ausgabenblock soll demnach der geplante Vorsorgefonds für die Jahre ab 2035 sein. Doch hinter den Kulissen wird noch um wichtige Details gerungen.

Für eine Anhebung der Pflegeleistungen um 4 Prozent ab 2015 veranschlagt das Ministerium 890 Millionen Euro. Allerdings gibt es bei den Regierungspartnern auch die Überlegung, das Plus zunächst geringer ausfallen zu lassen, um später mehr Geld übrig zu haben.

Die regelmäßige Anhebung der Leistungen wurde mit der Pflegereform 2008 vorgegeben. Alle drei Jahre – erstmals 2014 – hat die Regierung demnach zu prüfen, ob die Leistungen gemäß der Preisentwicklung anzuheben sind. Laut aktuellem Koalitionsvertrag soll der geplante Anstieg des Beitragssatzes Anfang 2015 von 2,05 Prozent (für Kinderlose: 2,3 Prozent) um 0,3 Punkte auch dafür dienen.

Die zunächst größten Mehrkosten verursacht laut Aufstellung die Einführung des Vorsorgefonds mit 1,2 Milliarden Euro pro Jahr ab 2015. Die Mittel für den von der CDU durchgesetzten Fonds sollen demnach rund 20 Jahre angespart werden. In den folgenden 20 Jahren sollen so die Beiträge stabilisiert werden, wenn geburtenstarke Jahrgänge ins Pflegealter kommen.

Mit 510 Millionen Euro pro Jahr soll eine bessere Betreuung zu Buche schlagen. In Heimen sind neben Fachkräften heute 24.000 nachträglich qualifizierte Kräfte im Einsatz – etwa für die Beschäftigung mit Demenzkranken. Künftig sollen es 45.000 sein. Auch körperlich Pflegebedürftige sollen besser betreut werden. 290 Millionen Euro soll der geplante Ausbau entsprechender Leistungen für zu Hause Gepflegte kosten.

Von Kosten von bis zu 100 Millionen Euro geht das Ministerium für Lohnersatz bei Pflegeorganisation aus. Wer Pflege daheim organisieren muss, hat bereits Recht auf zehn Tage Auszeit – künftig soll es dafür Lohnersatz ähnlich wie Kinderkrankengeld geben.

Für April wird ein Entwurf des Ministeriums für die Pflegereform erwartet. Geregelt werden soll darin auch, wie der größere Teil der Reform vorbereitet werden soll: Die heutigen drei Pflegestufen sollen in einer zweiten Reformstufe durch fünf weiter gefasste Pflegegrade ersetzt werden. Auch Einschränkungen im Wahrnehmen und Bewusstsein sollen durch die Einführung eines neuen Pflegebegriffs offiziell pflegebedürftig machen. Profitieren sollen vor allem die immer zahlreicheren Demenzkranken.

Der Pflegebevollmächtigte der Regierung, Karl-Josef Laumann (CDU), kündigte Mitte der Woche in Hannover erstmals an, der neue Pflegebegriff werde bis zum 1. Januar 2017 umgesetzt. Der Sozialverband VdK warnte dennoch vor der Gefahr, dass durch die geplante erste Reformstufe Mittel gebunden werden, die hierfür dann fehlen. Mit einer Kampagne wirbt der VdK derzeit für eine große Pflegereform. Beim Bundestag reichte er dafür eine Petition ein.

SPD-Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach sagte, ein Kernziel der Pläne sei eine unbürokratische Entlastung der Pflegenden. „Wir stärken die Pflege zu Hause und bauen im Vorgriff auf den Pflegebedürftigkeitsbegriff die Betreuungsleistungen deutlich aus“, sagte CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn. Die Linke-Pflegeexpertin Pia Zimmermann kritisierte, unklar sei, ob das Geld wirklich komplett da ankomme, wo es dringend gebraucht werde.

Angesichts des Mangels an Fachkräften sagte Unionsfraktionsvize Dr. Georg Nüßlein (CSU) der dpa, es sei zu überlegen, die Pflegeausbildung von schulischen Elementen zu entlasten und stärker an der dualen Ausbildung zu orientieren.

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