Prüfung von Ausgangsstoffen

Verband verleiht Spektrometer – Nutzen und Risiken

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Berlin -

Für Apotheken lohnt es sich, teure NIR- oder MIR-Spektrometer zur Prüfung von Ausgangsstoffen gemeinsam zu nutzen. Eine Tochterfirma des Berliner Apothekervereins (BAV) hat jetzt mehrere der Geräte angeschafft und bietet sie Mitgliedern zum Verleih an. Allerdings sollten die Apotheker darauf achten, dass das Gerät in dieser Zeit auch ausreichend versichert ist.

Die Firma D.S.C., eine 100-prozentige BAV-Tochter, wird mehrere FT-MIR-Spektrometer der Firma Bruker anschaffen und diese nach erfolgter Schulung an Mitglieder des Apothekervereins verleihen. Für monatlich 47,50 Euro dürfen die Apotheker eines der Geräte bis zu zwölfmal im Jahr ausleihen, allerdings nicht öfter als zweimal in einem Monat. Für den akuten Bedarf eignet sich das Angebot daher nicht. Die Gebühr fällt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung an und wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

Der BAV hatte sich im Frühjahr bei den Mitgliedern unter anderem nach der Prüfung von Ausgangsstoffen erkundigt. Dabei kam heraus, dass sich 55 Prozent vorstellen können oder planen, einen Spektrometer zu nutzen, weitere 18 Prozent tun dies bereits. Der Verein sieht daher echten Bedarf. Wie viele Geräte am Ende geschafft werden, hängt von der Zahl der Anmeldungen ab. Am Ende soll jedes Mitglied die Möglichkeit haben, einmal monatlich ein Gerät für einen halben Tag auszuleihen.

Der Verleih funktioniert so: Der Apotheker reserviert den Spektrometer mit mindestens einer Woche Vorlauf. Stornieren kann man noch bis 36 Stunden vor der vereinbarten Nutzung. Der BAV kann eine Verfügbarkeit natürlich nicht garantieren, weshalb die Apotheker auch keinen Anspruch auf Nutzung zu einer bestimmten Zeit haben. Länger als drei Monate im Voraus ist eine Reservierung nicht möglich.

Für den fachgerechten Hin- und Rücktransport ist die D.S.C. beziehungsweise der beauftragte Logistiker verantwortlich. Nimmt das Gerät dabei Schaden, hat der Apotheker damit nichts zu tun. Allerdings sollte er den Spektrometer vor Beginn der Nutzung auf seine allgemeine Funktionsfähigkeit überprüfen und bei etwaigen Mängeln sofort die Verleihfirma verständigen.

Während der Zeit der Ausleihe haftet der Apotheker für alle Schäden – auch ohne eigenes Verschulden. Laut Vertrag ist der Nutzer auch allein dafür verantwortlich, dass bei der Analyse der untersuchten Substanzen die geltenden arzneimittel- und apothekenrechtlichen sowie sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Für alle Schäden, die am und durch das Gerät infolge „unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung“ entstehen, haftet der Apotheker ebenfalls.

Apotheker sollten unbedingt sicherstellen, dass solche Schäden von ihrer Versicherung abgedeckt sind. Denn die Inhaltsversicherung umfasst nicht zwingend sogenannte externe Werte, in den meisten Policen sind sie allerdings enthalten. Zur Sicherheit sollten Apotheker ihre Versicherung über die geplante Nutzung des Spektrometers auf Leihbasis informieren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass etwaige Schäden versichert sind.

Die Betriebshaftpflicht der Apotheke sollte Experten zufolge über mindestens fünf Millionen Euro Deckungssumme verfügen und mindestens zweimal maximiert sein, das heißt, zweimal im Jahr zur Verfügung stehen. Letzteres ist relevant, weil die Risiken des Spektrometer-Einsatzes nach einem schon regulierten Schaden für den Rest des Versicherungsjahres sonst doch nicht versichert wären.

Wenn der Apotheker das Spektrometer in einer anderen Filiale nutzen möchte, ist eine Transportversicherung im Rahmen der Außenversicherung notwendig. Diese ist üblicherweise Teil der Geschäfts-Inhaltsversicherung. Zu prüfen wäre, wie hoch die entsprechende Summe im eigenen Versicherungsvertrag ist – und ob das im Zweifel für ein Spektrometer reicht.

In der sogenannten Repräsentantenklausel in Versicherungsverträgen ist festgelegt, wer von den Mitarbeitern dem Apothekeninhaber gleichgestellt ist – wem also eine Fehlbedienung und eine Beschädigung nicht ersetzt werden darf. Wenn der Schaden durch pharmazeutisches Personal oder auch den Botenfahrer oder die Putzhilfe entstanden ist, sollte die Versicherung für den Schaden aufkommen. Dazu muss in der Police stehen, dass der Repräsentant ausschließlich der Inhaber persönlich ist.

Ebenfalls mitversichert sollten sogenannte Vermögensschäden sein – also Schäden am eigenen Vermögen, ohne das die Sache selber kaputt oder weg ist: Wenn etwa wegen einer Fehlmessung bestellte Rohstoffe nicht verwendbar sind. Dies muss in der Geschäftsinhaltsversicherung ausdrücklich mitversichert sein, sonst wird der Schaden nicht ersetzt.

Sind alle diese Fragen mit der Versicherung geklärt, können Apotheker von dem Verleih über ihren Verband profitieren. Denn in der Anschaffung kosten die Geräte rund 20.000 Euro.

Aus diesem Grund kam auch die Idee einer gemeinsamen Nutzung schon früher: In Berlin etwa hatte sich schon vor zwei Jahren ein Dutzend Apotheken gemeinsam ein NIR-Spektrometer angeschafft. Alle Apotheken müssen in so einem Fall trotzdem sicherstellen, dass sie Ausgangsstoffe zu jeder Zeit prüfen können. Aus Sicht der Pharmazieräte reicht es aus, wenn die Prüfung innerhalb weniger Stunden durchgeführt werden kann.

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