Bundesrat

Portalpraxen sollen Ärzten Konkurrenz machen

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Berlin -

Die Jamaika-Regierung aus Schleswig-Holstein will etwas gegen die überfüllten Notaufnahmen in den Kliniken unternehmen. Sie will die Öffnungszeiten der sogenannten Portalpraxen in den Krankenhäusern ausweiten. Das stößt bei Krankenkassen auf Zustimmung. Die Kassenärzte dürften nicht begeistert sein. Sie füchten um ihre Vormachtstellung in der ambulanten Versorgung.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt den Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein zur Ausweitung der Öffnungszeiten von sogenannten Portalpraxen an Krankenhäusern hingegen ausdrücklich: „Die Initiative ist ein wichtiger Schritt, um das Problem der überfüllten Notaufnahmen in Krankenhäusern anzugehen und greift zentrale Forderungen der Ersatzkassen zur Reform der Notfallversorgung auf.“

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen könnten dazu beitragen, dass Wartezeiten in den Notaufnahmen der Kliniken verkürzt und Kapazitäten für wirkliche Notfälle frei würden. „Zudem wird das Klinikpersonal entlastet“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Am Freitag hat der Bundesrat in erster Lesung über die Initiative diskutiert.

Der Antrag Schleswig-Holsteins sieht vor, dass „Portalpraxen“ oder „Anlaufpraxen“ für Patienten 24 Stunden an 7 Tagen die Woche als Anlaufstellen zur Verfügung stehen. Bislang dürfen diese nur außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten geöffnet haben. Der vdek hatte bereits 2016 die bundesweite Einführung von Portalpraxen an Krankenhäusern, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, gefordert und ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorgelegt.

Demnach soll in einer „Portalpraxis“ in einer Ersteinschätzung geklärt werden, ob der Patient eine ambulante Behandlung im Krankenhaus, bei seinem Haus- oder Facharzt oder eine stationären Behandlung benötigt. Der Patient wird dann in die entsprechende Versorgung weitergeleitet. Dies kann erheblich zur Entlastung der Notaufnahmen beitragen.

Elsner bekräftigte noch einmal die Forderung nach einer bundesweiten Einführung von Portalpraxen. „Wir brauchen bundeseinheitliche, transparente und für die Versicherten verlässliche ambulante Notfallstrukturen. Dazu gehört auch, dass die Leitstellen des Rettungsdienstes (112) und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) zusammengelegt werden. Rettungs- und Bereitschaftsdienst sollten zur Zusammenarbeit gesetzlich verpflichtet werden.“

Nach einer Studie der TK waren in den letzten zehn Jahren nur sechs von zehn Menschen, die mit Beschwerden in die Notaufnahme eines Krankenhauses kamen, tatsächlich auch Notfälle. Bei vier von zehn Befragten gaben die Notfallmediziner danach Entwarnung. In diesem Zeitraum war mehr als jeder zweite Mensch in Deutschland (53 Prozent) mindestens einmal in der Notaufnahme eines Krankenhauses.

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