Präimplantationsdiagnostik

PID-Gesetz tritt in Kraft

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Nach jahrelangen Debatten tritt an diesem Donnerstag das umstrittene Gesetz über die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft. Paare können allerdings noch nicht – wie im Gesetz vorgesehen – Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Deutschland auf Gendefekte testen lassen. Grund ist eine fehlende Rechtsverordnung.

„Jetzt gilt es, die Rechtsverordnung in möglichst kurzer Zeit auf den Weg zu bringen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Ulrike Flach (FDP). Sie betreffe die Voraussetzung für die Zulassung der Zentren, in denen PID durchgeführt werden darf, die Qualifikation der Ärzte, die Zusammensetzung der entscheidenden Ethikkommissionen sowie die Ausgestaltung einer Zentralstelle für die Dokumentation der durchgeführten PID-Fälle.

Der Bundestag hatte im Juni der PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zugestimmt. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt.

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