Petitionsausschuss

Regierung will „Aut idem“ nicht antasten

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Berlin -

Die Bundesregierung lehnt es ab, die Aut-idem-Regelung für einzelne Patientengruppen aufzuheben. Das wurde während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. Nach Ansicht von Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), hat sich die seit 13 Jahren geltende Regelung bewährt. „Wir sehen keinen Änderungsbedarf“, machte Widmann-Mauz deutlich und stellte sich so gegen eine vom Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, eingebrachte Petition.

In ihrer Petition hatte die Vereinigung gefordert, Parkinsonpatienten von dieser Regelung auszunehmen. Die Betroffenen, so die Argumentation des Petenten, litten unter anderem unter Problemen der Magen-Darm-Motorik. Dies führe dazu, dass Generika-Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen, die aber in ihrer Bio-Äquivalenz bis zu 30 Prozent von anderen Präparaten abweichen dürfen, für Parkinsonkranke nicht verkraftbar seien. „Das unterscheidet die Erkrankung von anderen chronischen Krankheiten“, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung.

Zugleich machte er deutlich, dass es nicht das Ziel der Petition sei, statt Generika teure Originalmedikamente verschrieben zu bekommen. Es gehe darum, dass die Patienten in der ambulanten Betreuung die Medikamente erhalten können, auf die sie im stationären Bereich eingestellt worden sind.

Widmann-Mauz verwies darauf, dass die Verträglichkeit von Medikamenten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewissenhaft geprüft werde. Das BMG, so Widmann-Mauz weiter, mische sich nicht in derartige Fragen der Bewertung ein. „Wir führen die Rechtsaufsicht und prüfen, ob alles formal korrekt zu geht, haben aber keine Fachaufsicht“, stellte sie klar. Mit diesem Vorgehen sei man bislang immer gut gefahren.

Die CDU-Politikerin verwies außerdem auf die Möglichkeit der Ärzte, im konkreten Fall Verschreibungen von der Aut-idem-Regelung auszunehmen. Den Einwand, Ärzte müssten in solchen Fällen Regressanforderungen fürchten, hält sie für unberechtigt. Einer solchen Forderung der Kasse müsse immer ein „Beratungsgespräch“ mit dem Arzt vorausgehen, bei dem auf die konkrete individuelle Situation des Patienten eingegangen werden könne.

Die Praxis sieht laut dem Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung anders aus. Ärzte fürchteten schlichtweg den hohen bürokratischen Aufwand, wenn sie die Aut-idem-Regelung außer Kraft setzten.

Der Aussage der Staatssekretärin, wonach von einem ständigen Wechsel der Medikamente angesichts der zweijährigen Mindestlaufzeit der Rabattverträge nicht die Rede sein könne, entgegnete Mehrhoff, in der Realität komme es dennoch zu einem häufigen Austausch. Was die Rolle des G-BA angeht, vertrat der Petent die Ansicht, die Bewertung des Ausschusses von Medikamenten auf Basis der Wirkstoffe sei „für viele Indikationen folgerichtig und logisch“. Laut Mehrhoff gelte dies aber nicht für Parkinsonpatienten.

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