Rx-Boni

OLG Jena erlaubt 3 Euro pro Rezept

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Berlin -

Die Flickschusterei bei Rx-Boni geht weiter: Das Oberlandesgericht Jena (OLG) hat gestern das Bonusmodell eines Apothekers erlaubt, der für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Gutschein im Wert von einem Euro ausgibt. Pro Rezept ist damit ein Maximalrabatt von bis zu drei Euro möglich. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen einen Apotheker aus dem thüringischen Hildburghausen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinen Entscheidungen zu Rx-Boni Gutscheine bis zu einem Euro für wettbewerbsrechtlich zulässig erklärt. Allerdings wurde seinerzeit nicht klargestellt, ob diese Grenze pro Arzneimittel oder pro Rezept gilt.

Seitdem variieren die Urteile der Gerichte in dieser Frage: Aus Sicht des Landgerichts Berlin etwa kommt es nicht auf die Höhe des Gesamtrabatts an, weil mehrere Arzneimittel genauso gut auf verschiedenen Rezepten verordnet werden könnten. Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hatte die Bagatellschwelle auf das einzelne Arzneimittel bezogen.

 

 

Das Landgericht Dessau hatte der Versandapotheke Mycare dagegen Boni von 1,50 Euro untersagt. Der Fall wurde gestern vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) in zweiter Instanz erneut verhandelt. Die Entscheidung soll Ende des Monats bekannt gegeben werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts (OVG) hatte in einem von der Apothekerkammer initiierten Verfahren einem Apotheker seine Boni von 1,50 Euro untersagt.

Vermutlich wird sich der BGH bald erneut mit den Rx-Boni beschäftigen müssen, um diese Frage endgültig zu klären. Ebenfalls offen ist, ob direkte Barrabatte erlaubt sind. Der BGH hatte sich im September 2010 nur mit Verfahren zu Gutscheinen und Bonustalern beschäftigt, die bei späteren OTC-Käufen eingelöst werden können. Der aktuelle Fall wird allerdings nicht vor dem BGH landen: Das Oberlandesgericht Jena (OLG) hat keine Revision zugelassen.

 

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