Nutzenbewertung

Spahn will AMNOG neu aufrollen

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Berlin -

Die CDU will die frühe Nutzenbewertung des Bestandsmarktes notfalls gesetzlich festschreiben, um geplante Einsparungen in Milliardenhöhe zu erreichen. „Der Wille des Gesetzgebers ist eindeutig, wir wollten und wollen den Aufruf des Bestandsmarkt“, sagte Jens Spahn (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Union. „Das stellen wir notfalls auch noch mal gesetzgeberisch klar.“

Hintergrund ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin, das einem Eilantrag von Novartis stattgegeben hatte. Der Schweizer Konzern hatte gegen die Überprüfung zweier Medikamente geklagt und die Nutzenbewertung dadurch vorerst verschoben.

Die frühe Nutzenbewertung war mit dem AMNOG etabliert worden: Innerhalb des ersten Jahres nach Markteinführung müssen Hersteller für ihr Produkt anhand eines Dossiers den Zusatznutzen nachweisen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte nach dem AMNOG angekündigt, das Verfahren auch auf schon seit Jahren verordnete Arzneimittel auszudehnen. Sowohl G-BA als auch Kassen erhoffen sich durch die Überprüfung des Bestandsmarktes Einsparungen in Milliardenhöhe.

Im Juni hatte der G-BA erstmals eine Nutzenbewertung für bereits auf dem Markt befindliche Arzneimittel beauftragt: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll Sitagliptin, Vildagliptin und Saxagliptin sowie deren Kombinationen bewerten.

Novartis ist dagegen gerichtlich vorgegangen. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) geht es um die Möglichkeit, gegen laufende Prüfverfahren zu klagen.

Laut Sozialgesetzbuch ist eine gesonderte Klage gegen die Nutzenbewertung unzulässig. Klagen von Herstellern und Kassen sind daher nur gegen das Ergebnis eines Schiedsspruchs, nicht aber während des Verfahrens zulässig. Durch diese Regelung sollte vermieden werden, dass sich die Nutzenbewertung unnötig in die Länge zieht. Novartis zufolge gilt diese Regel jedoch nicht für die Überprüfung von Medikamenten des Bestandsmarktes.

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