Nutzenbewertung

BPI kritisiert Glaeske

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Berlin -

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisiert den

Bestandsmarktreport der Techniker Krankenkasse (TK) als politisch

motiviert. Das Dokument habe kein tragfähiges wissenschaftliches

Fundament, hieß es vom BPI.

Am klarsten werde dies bei der Bewertung der Gliptine: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte in der einzigen Bestandsmarktbewertung für zwei der Wirkstoffe einen Zusatznutzen festgestellt. Der TK-Report sieht jedoch überhaupt keine Berechtigung für diese Substanzgruppe.

„Alleine dieses Urteil macht den Report unglaubwürdig“, sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI. Die Ergebnisse würden dazu führen, dass Patienten mehr Unterzuckerungen hätten als notwendig. „Wenn dies das Ziel der TK ist, wäre der Report zwar zielgerichtet, aber patientenfeindlich“, so Fahrenkamp. Der Versuch, den gerade abgeschafften Bestandsmarktaufruf durch die Hintertür selber durchzuführen, scheitere.

Positiv bewertet der BPI die Forderung von TK-Chef Dr. Jens Baas, den Erstattungsbetrag vertraulich zu behandeln: „Wir hätten uns gewünscht, dass die TK dies früher geäußert hätte, und den eigenen Verband, den GKV Spitzenverband auf diese Sichtweise hingewiesen hätte“, so Fahrenkamp.

Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion Die Linke, lobte den TK-Report: „Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts ist kein Luxus, sondern unentbehrlich für die Therapiesicherheit.“ Ihre Abschaffung habe ein großes Loch in das Fundament der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel gerissen. Dadurch könne die Pharmaindustrie ihre Mondpreise fortschreiben, so Vogler.

Nach wie vor würden überteuerte Scheininnovationen mit viel Marketing in den Markt gedrückt. Der Bestandsmarktreport zeige überdeutlich, dass viele der patentgeschützten Arzneimittel keinen therapeutischen Fortschritt im Vergleich zu erprobten und preisgünstigen Arzneimittel hätten, so Vogler. Die rechtlichen Gründe für die Abschaffung des Bestandsmarktsaufrufs seien vorgeschoben.

„Ich bin mir sicher, dass es Wege gibt, die Nutzenbewertung älterer Arzneimittel rechtssicher und praxisgerecht auszugestalten, wenn es nur politisch gewollt ist. Da auch die Kosten-Nutzen-Bewertung de facto beerdigt wurde, bleibt der hochgelobte Paradigmenwechsel nach dem AMNOG halbherzig.“

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