Notfallkontrazeptiva

Pharmazeutinnen: Kein Rezept für Pille danach

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Berlin -

Der Deutsche Pharmazeutinnen Verband (dpv) hat sich dafür ausgesprochen, die Pille danach aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Aus Sicht des Verbandes rechtfertigen „weder medizinisch-pharmazeutisch fachliche noch ethisch-moralische Gründe ein weiteres Verbleiben der Pille danach in der Verschreibungspflicht“. Konkret geht es um den Wirkstoff Lenovorgestrel 1,5 Milligramm zur Nachverhütung.

Die Fraktionen von SPD und Linke hatten jeweils einen Antrag in den Bundestag eingereicht und die Aufhebung der Verschreibungspflicht für das Notfallkontrazeptivum gefordert. Dieser Forderung schließt sich der dpv in seiner Stellungnahme an.

Der Verband verweist dabei auf die besondere Rolle der Apotheken: „Die flächendeckende Versorgung im Nacht- und Notdienst durch Apotheken (viel besser organisiert als in anderen Ländern) gewährleistet eine zeitnahe und niedrigschwellige Versorgung“, argumentiert der dpv. Durch die Freigabe aus der Verschreibungspflicht sei zudem die Anonymität der Frauen gewährleistet.

Deutsche Apotheken seien zur vertraulichen Beratung der Patientinnen verpflichtet. „Langjährige Erfahrungen unserer Kolleginnen im Nacht- und Notdienst zeigen, dass jede Art von Arzneimittel auch durch die Notdienstklappe ausreichend den Patienten erklärt werden kann“, heißt es in der Stellungnahme. „Schon heute wird zu Verschreibungen der Pille danach professionell zu allen Zeiten in den Apotheken beraten, besonders in Nacht- und Notdiensten, wenn in den Notfallpraxen keine Gynäkologen anwesend sind.“

Der dpv verweist auch auf die Studienlage: Die US-Arzneimittelbehörde FDA, die Weltgesundheitsorganisation WHO und viele internationale Fachgesellschaften hätten in den vergangenen zehn Jahren empfohlen, Levonorgestrel zur Nachverhütung aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Weltweit sei die Freigabe in 79 Ländern erfolgt, davon in 28 europäischen Staaten.

Die Erfahrungen aus diesen Ländern zeige, dass die Freigabe nicht zu einer Zunahme bedeutsamer Nebenwirkungen, zu essentiellen Änderungen des Sexualverhaltens oder einem Missbrauch der Arzneimittel führe, so der dpv.

Es sei außerdem nachgewiesen, dass die Pille danach in der Frühschwangerschaft keinen Abort auslöse. Schließlich hätten die deutschen katholischen Bischöfe bestätigt, dass keine ethischen Bedenken gegen Notfallkontrazeptiva bestünden.

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