Notfallkontrazeptiva

Bischöfe erlauben Pille danach

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Berlin -

Katholische Krankenhäuser dürfen die Pille danach an Vergewaltigungsopfer abgeben dürfen. Das hat die Deutsche Bischofskonferenz beschlossen. Die Abgabe sei dann erlaubt, wenn das Präparat eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung habe. Dies trifft auf beide derzeit zugelassenen Produkte zu – PiDaNa (Levonorgestrel) und EllaOne (Ulipristal).

Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirkten, dürften weiterhin nicht angewendet werden, betonen die Bischöfe. In Bezug auf die Pille danach sei jedoch auf jeden Fall die Entscheidung der betroffenen Frau zu berücksichtigen. Um weitere notwendige Differenzierungen vornehmen zu können, wollen die Bischöfe Gespräche mit den Verantwortlichen der katholischen Krankenhäuser, mit katholischen Frauenärzten und Beratern führen.

Ausgelöst wurde die Diskussion um die Pille danach, als im Januar ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer an zwei katholischen Krankenhäusern in Köln abgewiesen worden war. Auch die erforderlichen Untersuchungen zur Spurensicherung waren nicht durchgeführt worden.

Der Kölner Kardinal Joachim Meisner entschuldigte sich Mitte Januar bei der abgewiesenen Frau: Die Kirche müsse in einem solchen Fall jede notwendige medizinische, seelsorgerische und menschliche Hilfe leisten. Meisner erklärte auch, dass die Verwendung der Pille danach vertretbar sei, wenn sie die Befruchtung verhindere. Unter Katholiken löste der Fall eine heftige Diskussion um Notfallkontrazeptiva aus.

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