Notdienstfonds

Nur ein Rezept von DocMorris & Co.

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Berlin -

Die großen ausländischen Versandapotheken haben eine gemeinsame Selbsterklärung an den Nacht- und Notdienstfonds geschickt. Ihr Verband EAMSP (European Association of Mail Service Pharmacies) hat die Meldung übernommen. Alle Rx-Packungen, die von den EU-Versendern an Selbstzahler abgegeben wurden, hat der Verband auf einem Zettel vermerkt.

Während die 16 Cent pro Rx-Packung bei GKV-Rezepten direkt über die Rechenzentren an den Fonds abgeführt werden, müssen die Apotheken bei Privatrezepten die Anzahl der abgegebenen Packungen selbst melden. Dazu hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) einen Sonderbeleg entwickelt, der jeweils nach Abschluss eines Monats an das Rechenzentrum oder direkt an den Fonds geschickt werden muss.

Bislang haben die EU-Versender nur einen gemeinsamen Beleg geschickt. An der Richtigkeit der Angaben haben die Verantwortlichen beim Notdienstfonds aber keine Zweifel. Es sei besprochen, dass die Versandapotheken auch ihre Einzeldaten lieferten, in einigen Fällen sei dies bereits geschehen, heißt es.

Dem DAV bleibt bislang auch gar nichts anderes übrig, als den gelieferten Daten zu vertrauen. Denn anders als bei deutschen Apotheken sind die Zugriffsmöglichkeiten hinter der Grenze beschränkt: Als Aufsichtsbehörde darf der DAV nicht auf ausländischem Territorium vollstrecken. Eine Lösung dieses Dilemmas werde in enger Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) erarbeitet, heißt es.

Der EAMSP hatte sich in der Vergangenheit kritisch zu den Zugriffsrechten des DAV geäußert. In dem Verband sind die wichtigsten europäischen Versandapotheken zusammengeschlossen: DocMorris/Zur Rose/Wellsana, die Europa Apotheek Venlo, Vitalsana, Sanicare und Apotal. Außerdem sind die slowakische iLekaren, die belgische Newpharma und die britische MedicAnimal Mitglied.

Die deutschen Apotheken erhalten in den kommenden Tagen erneut Post vom Notdienstfonds, es geht um den Abgleich ihrer Stammdaten: Mit der ersten Meldung der Apotheken hat der Fonds jetzt auch Anschrift und IK-Nummer der zuvor noch fehlenden Betriebsstätten. Die Apotheken sollen die Angaben noch einmal auf ihre Korrektheit kontrollieren.

Damit verfügt die Behörde über den bundesweit aktuellsten Stammdatensatz. Idealerweise sollen diese Informationen an die Apothekerkammern zurück gespielt werden, um eine einheitliche Datenbasis zu schaffen. Derzeit klärt das BMG zusammen mit den Datenschützern, unter welchen Umständen dies möglich ist.

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