Notdienstfonds

Apotheker trödeln mit Selbsterklärung

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Berlin -

Seit August zahlen die Apotheker mit jeder abgegebenen Rx-Packung 16 Cent in den Notdienstfonds ein. Bei GKV-Rezepten geschieht dies automatisch über die Rechenzentren. Für alle Rx-Packungen an Privatpatienten müssen die Apotheker dagegen eine Selbsterklärung abgeben. Doch bei der jetzt anstehenden Abrechnung des ersten Quartals knirscht es gewaltig: Tausende Apotheken haben die entsprechenden Sonderbelege nicht an ihr Rechenzentrum geschickt.

Für die Übermittlung der Selbsterklärung hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) ein relativ simples Verfahren entwickelt: das Notdienst-Rezept. Für jeden Abrechnungsmonat müssen die Apotheken das eigens gestaltete Rezeptformular bedrucken. Vermerkt werden die Anzahl der Rx-Packungen, die an Privatpatienten abgegeben wurden sowie die Identifikationsnummer der Betriebsstätte. Der Sonderbeleg kann mit den anderen Rezepten zur Abrechnungen gegeben werden. Um den Rest kümmern sich die Rechenzentren.

Stichtag für die Abgabe ist jeweils der 20. des Folgemonats. Spätestens zum Ende eines Quartals müssen alle Belege beim Notdienstfonds sein, da die Notdienstpauschale quartalsweise ausgeschüttet wird. Demnach hätten die Apotheker ihre Selbsterklärungen für das verkürzte erste Quartal August/September bis zum 20. Oktober verschicken müssen.

Doch etliche Apotheken haben die Belege vergessen oder aus anderen Gründen nicht gemeldet: Bei den Rechenzentren ist von mehr als 20 Prozent der Apotheken die Rede. In Abstimmung mit dem DAV hatten die Rechenzentren die betroffenen Apotheken schriftlich aufgefordert, die Belege ausnahmsweise direkt an den Fonds zu schicken.

Der Nacht- und Notdienstfonds residiert räumlich getrennt von der ABDA in der Alten Jakobstraße. Dort kamen in den letzten Wochen rund 10.000 Selbsterklärungen an, die von den Mitarbeitern in Sonderschichten händisch ins System übertragen werden mussten. Das sei zwar unerfreulich, heißt es beim DAV, aber angesichts der kurzen Fristen beim Aufbau des Fonds ist man im Großen und Ganzen zufrieden.

Voraussichtlich in der kommenden Woche werden noch einmal alle Apotheken angeschrieben, zur letzten Kontrolle der Stammdaten. Sobald die Daten komplett sind, wird die Höhe der ersten Pauschale berechnet: Die im Fonds verfügbare Summe wird durch die Anzahl der von allen Apotheken geleisteten Notdienste geteilt. Dieser Betrag wird dann für jeden geleisteten Notdienst gezahlt. Die Ausschüttung erfolgt immer zum Ende des Folgequartals, erstmals also Ende Dezember.

Die Verantwortlichen beim DAV setzen darauf, dass sich das System einspielt: Wenn die Apotheken erstmals eine Pauschale erhalten, werden sie künftig auch an die Selbsterklärungen denken, so die Hoffnung. Versäumen die Apotheken ihre Angaben, kann der Notdienstfonds theoretisch eine Strafgebühr von bis zu 500 Euro kassieren. Bei der ersten Abrechnung wird der DAV allerdings beide Augen zudrücken, bis die Prozesse laufen.

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