Liberalisierungspläne

Lauterbachs Eckpunkte im Wortlaut

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Düsseldorf -

„Versorgungssicherstellung und Fachkräftesicherung in Apotheken“, so der Titel des umstrittenen Eckpunktepapiers von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Hier das gesamte Dokument, das das Datum von heute trägt und gestern bereits in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) veröffentlicht wurde.
 

„Es besteht Handlungsbedarf, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln mittelfristig zu sichern. Die Versorgung ist derzeit sichergestellt, jedoch wird sie im ländlichen Bereich häufig von nur wenigen Apotheken übernommen“, heißt es in dem Dokument. „Der Fachkräftemangel, ein wachsendes Stadt-Land-Gefälle in der Bevölkerung sowie die Abwanderung in andere Beschäftigungszweige können perspektivisch zu Versorgungseinschränkungen in der Fläche führen. Entsprechend sollen zeitnah Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Gründung von Apothekenstandorten mit geringeren Struktur- und Personalanforderungen erleichtern.“

Das BMG plant daher die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Förderung von Filial- und Zweigapotheken

  • Erhöhung der Anzahl möglicher Filialapotheken pro Hauptapotheke sowie vereinfachte Gründung von Zweigapotheken in strukturschwachen Gebieten.
  • Erleichterte räumliche Anforderungen für Filial- und Zweigapotheken: Pflicht zur Vorhaltung eines Labors, eines Rezepturherstellungsplatzes und eines Notdienstzimmers entfällt.

Fachkräftesicherung

  • Erweiterte Vertretungsmöglichkeiten für erfahrene PTA in Filial- und Zweigapotheken bei Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation (Telepharmazie).
  • Ermöglichung flexibler Öffnungszeiten, um diese an Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen.
  • Möglichkeit der Neugründung für approbierte Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben. Fachkräfte aus dem Ausland können im Anerkennungsverfahren bereits wie Auszubildende für pharmazeutische Tätigkeiten eingesetzt werden.

Honorierung

  • Reform der Apothekenvergütung, um Honoraranreize für strukturschwache Standorte zu schaffen.

Entbürokratisierung

  • Weitere Befugnisse der Apotheken beim Austausch von Kinderarzneimitteln der Dringlichkeitsliste: Austausch der Darreichungsform, Anfertigung und Abrechnung von Rezepturen (Pflegestudiumsstärkungsgesetz).
  • Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Entbürokratisierung bestehender Regelungen im Apothekenalltag.

Zeitplan

Vorlage ausgearbeiteter Vorschläge in Q4/23 bis Q1/24; Gesetzliche Umsetzung bis voraussichtlich Q3/24 möglich.

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