Versichertenkarte

KBV: eGK muss zurück

, Uhr aktualisiert am 04.02.2014 15:20 Uhr
Berlin -

Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstößt nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen geltendes Recht. Die Karte sei damit nutzlos. Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen hätten die darauf gespeicherten Fotos der Versicherten nicht überprüft. Über die Stellungnahme der KBV, die die elektronische Karte seit langem kritisiert, berichtete zuerst das „Hamburger Abendblatt“. 

Die juristische Expertise der KBV vom Juli des vergangenen Jahres wirft den Kassen vor, die „gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt“ zu haben. Die Kassen seien verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des Lichtbildes, des Karteninhabers sowie der zukünftig gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. „Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen“, heißt es in dem Vermerk.

KBV-Sprecher Roland Stahl betonte: „Wir verdammen die e-card nicht in Bausch und Bogen, aber wir fordern die Krankenkassen auf, zu gewährleisten, dass die richtige Zuordnung der Daten zum Karteninhaber erfolgt.“ Das gelte auch für die vom Versicherten gelieferten Fotos. „Geschieht diese Überprüfung nicht, so sehen wir hier rechtliche Probleme, da ja insbesondere in Zukunft sensible Daten auf der Karte gespeichert werden sollen.“

Der GKV-Spitzenverband wies die Kritik zurück: Die eGK sei immer „als eingeschränkter Identitätsausweis konzipiert gewesen, nicht vergleichbar mit Personalausweis oder Reisepass“, sagte eine Sprecherin. „Deshalb gibt es keinen Grund, die e-card einzuziehen oder nachzurüsten.“ Es handele sich um „eine alte Diskussion, die wir schon mal hatten“.

Aus Sicht der Krankenkassen ist nicht ersichtlich, wer aus einem gefälschten Foto auf der e-card einen Vorteil hätte. Der Nutzer liefe Gefahr, nicht behandelt oder als Privatpatient behandelt zu werden. Die Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes wies darauf hin, dass auf der elektronischen Versichertenkarte nur Versicherten-Stammdaten wie Name und Adresse, aber keine Patientenakten gespeichert seien.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sagte: „Die eGK verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist diese nutzlos.“ Sie verwies dazu auf eine schriftliche Vereinbarung zwischen KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen: Danach seien auch die Ärzte verpflichtet, die Identität des Karteninhabers zu prüfen.

Gegenüber dem Handelsblatt hatte ein BMG-Sprecher gesagt: „Es ist unbestritten, dass die richtige Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet sein muss. Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung durchzuführen ist.“ Das Ministerium ließ offen, wann die Identität von Karteninhaber und Foto geprüft werden solle.

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