Apothekenhonorar

Kassen fordern Abschlag von 2,30 Euro

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Berlin -

Die Krankenkassen wollen eine Entlastung der Apotheken nicht schultern. Zwar kann aus Sicht des GKV-Spitzenverbands über eine Anpassung des Honorars geredet werden, aber nur in Verbindung mit einem höheren Kassenabschlag. In einem Argumentationspapier zur AMG-Novelle fordert der Kassenverband, dass der Gesetzgeber den Zwangsrabatt wieder auf 2,30 Euro festschreibt.

 

Die Anpassung der Apothekenvergütung sollte nach dem Willen der Kassen mit Wirkung für das Jahr 2013 „im Rahmen der Rechtsverordnung geregelt werden“. Das heißt: Das Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium sollen sich über eine mögliche Erhöhung des Honorars von 8,10 Euro einigen.

Der GKV-Spitzenverband betont aber, dass „der Charakter als Großkundenrabatt“ erhalten bleiben müsse. Deshalb fordern die Kassen: „Ordnungspolitisch ist der Apothekenabschlag wieder auf den vormaligen Stand von 2,30 Euro festzusetzen.“

Dieser Wert galt schon bis einschließlich 2008. Für die Jahre 2009 und 2010 hatte eine Schiedsstelle den Abschlag auf 1,75 Euro gesenkt und dies mit den Ausgabensteigerungen der Apotheken begründet. Beide Schiedssprüche werden aber noch vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Die Regierung hatte den Abschlag mit dem AMNOG für die Jahre 2011 und 2012 auf 2,05 Euro festgeschrieben, um bei den Apotheken 200 Millionen Euro zu sparen.

Zuletzt hatte die Koalition über eine Anpassung der Apothekenvergütung nachgedacht. Dies könnte entweder über eine Erhöhung des Honorars oder eine Absenkung des Kassenabschlags geschehen. Die öffentliche Anhörung zur AMG-Novelle wurde dem Vernehmen nach auch wegen dieser Frage verschoben.

 

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