Hochrechnung

Jeder zweite Bürgertest in der Apotheke

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Berlin -

Die öffentlichen Apotheken tragen mit ihrem Angebot der kostenlosen Bürgertests erheblich zur Teststrategie bei: In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird laut einer Hochrechnung des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) jede zweite Untersuchung durch die Teststellen der Apotheken durchgeführt. Damit stellen sie den größten Anteil.

In den ersten sieben Wochen haben die Apotheken laut AVNR etwa 3,3 Millionen kostenlose Corona-Schnelltests durchgeführt. Von den in diesem Zeitraum offiziell vom NRW-Gesundheitsministerium statistisch erfassten 6,7 Millionen Bürgertests wurde demnach die Hälfte von den aktuell etwa 1000 beteiligten Apotheken erbracht.

„Nach aktuellem Stand beteiligen sich von den rund 4000 Apotheken in NRW bereits 1000 und somit 25 Prozent“, erklärt Verbandschef Thomas Preis. Auf den Bund hochgerechnet würden somit gut 15 Millionen Tests in etwa 5000 Apotheken durchgeführt. Die öffentlichen Apotheken seien somit auch bei der Teststrategie in Land und Bund „eine nicht zu ersetzende Säule der flächendeckenden Testinfrastruktur“, verdeutlicht Preis. „Von Woche zu Woche bieten weitere Apotheken die für die BürgerInnen kostenfreien Tests an.“

Gerade bei der Umsetzung der kostenlosen Schnelltests zeige sich in besonderer Weise, wie bürgernah das flächendeckende Apothekennetz sei. „Es ist gut, dass jetzt die Bevölkerung auch bei der qualifizierten Durchführung von Schnelltests vom wohnortnahen Versorgungsnetz der Apotheken profitiert“, betont Preis. Schließlich seien Schnelltestangebote der Apotheken mit deren fachlicher Expertise nicht nur in Citylagen, sondern eben auch in vielen Stadtteilen der großen Städte an Rhein und Ruhr und in den ländlichen Regionen für die Menschen gut erreichbar.

Die Bürger:innen schätzten gerade jetzt angesichts steigender Infektionszahlen dieses fachkundige Angebot ihrer Apotheke um die Ecke. „Mit dem heilberuflichen Wissen unterscheiden sich die Testangebote der Apotheken deutlich von kommerziell betriebenen Testzentren. Das zeigen auch die hohen Testzahlen der Apotheken. Ein besonderer Vertrauensbeweis ist, dass auch viele Familien mit ihren Kindern das Angebot ihrer vertrauten Apotheke nutzen, um sich so mehr Sicherheit angesichts der dritten Welle der Pandemie zu verschaffen.“ Bei Kindern würden oft auch die angenehmeren Lollytests durchgeführt.

„Die Apotheken vor Ort leisten damit einen ganz entscheidenden Beitrag zur Pandemiebewältigung, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Lockerungen in Zukunft.“ Erst müsse es aber gelingen, die Infektionszahlen vor allem mit Impfungen und der Einhaltung der AHA+L+T-Regeln – Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und testen – signifikant zurückzudrängen. „Die Apotheken vor Ort, die aktuell auch mit großem Aufwand die Impfstoffversorgung der Hausarztpraxen und zusätzlich auch in den 53 Impfzentren in NRW die Impfstoffherstellung gewährleisten, erledigen zusätzlich jetzt auch die wichtige Durchführung der Bürgertests ergänzend zu ihrer Kernaufgabe der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“, stellt Preis klar.

Preis warnt davor, dass Bürger:innen die Tests als ein „Frei-Testen“ auffassen und betont: „Es gibt kein Frei-Testen, um dann Pandemieregeln, wie das Vermeiden von persönlichen Kontakten, außer Acht zu lassen.“ Weiter erklärt er, dass es epidemiologisch am sinnvollsten ist, sich zweimal in der Woche testen zu lassen. „So können zahlreiche unentdeckte und symptomlose Infektionen entdeckt werden. Wir können so ein ungehindertes Weiterverbreiten des Virus erheblich vermindern.“

Angesichts ihres Engagements bei der millionenfachen Umsetzung von Bürgertests kritisiert der AVNR aber, dass die Apotheken nur ein vermindertes Honorar von 12 Euro bekommen. Die Kollegen in Frankreich erhielten hierfür über 30 Euro und auch den Ärzten hierzulande werde mit 15 Euro ein höheres Honorar gezahlt. „Gleiche Leistung muss auch gleich bezahlt werden“, fordert der Verbandschef.

Hinzu komme, dass das Honorar zusätzlich noch durch eine Abrechnungsgebühr von 3,5 Prozent erheblich gemindert werde. „Die Abrechnungszentren der Apotheken können die gleiche Leistung um ein Vielfaches günstiger anbieten. Die dürfen Apotheken aber bei der Abrechnung der Schnelltests nicht nutzen“, so Preis. Deshalb sollte die Abrechnungsgebühr auf das sonst für Apotheken übliche Maß abgesenkt werden oder den Apotheken sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, bei den Apothekenrechenzentren abzurechnen.

 

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