Mitte Oktober hat die Bundesapothekerkammer (BAK) endlich das Mustercurriculum für die neue Impfschulung vorgelegt. Die Landeskammern sind kurz danach in die Vorbereitung gegangen – und haben bereits erste Apotheker:innen, die die Wartelisten füllen. Insgesamt 26 Fortbildungsstunden sind in dem BAK-Curriculum vorgesehen – zu wenig, findet die Bundesärztekammer (BÄK).
Am 13. Oktober verkündete BAK-Präsident Armin Hoffmann, dass die Grundlagen für die neuen Impfungen nun geschaffen sowie die erforderlichen Fortbildungsmaterialien in der Erstellung und die Fortbildungsveranstaltungen in Planung seien.
Einen Tag später widersprach die BÄK dem allerdings vehement: Die Apothekerschaft halte an einem „Schnellkurs“ fest und verkenne damit, was ärztliche Verantwortung bedeute, kritisierte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt scharf.
„Nach Überzeugung der Bundesärztekammer setzt die sichere Durchführung von Schutzimpfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen bei Personen ohne ärztliche Approbation den Erwerb zusätzlicher heilkundlicher Kompetenzen voraus“, erklärt eine Pressesprecherin auf Anfrage.
„Die entscheidenden medizinischen Anforderungen liegen dabei nicht in der technischen Verabreichung des Impfstoffs, sondern vor allem in der patientenbezogenen Indikationsstellung, der Risiko-Nutzen-Abwägung sowie der Erkennung und Bewertung individueller gesundheitlicher Besonderheiten und möglicher Kontraindikationen“, so die Sprecherin weiter.
Aus Sicht der Bundesärztekammer wären allein hierfür insgesamt 64 Unterrichtseinheiten notwendig, inklusive eines Moduls „Notfallmanagement und -maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen“ mit einem Umfang von allein 9 Unterrichtseinheiten.
Für die Durchführung von Reiseimpfungen mit Nichtlebendimpfstoffen wären laut der BÄK noch einmal zusätzlich 36 Unterrichtseinheiten nötig. „Diese Schulungsumfänge orientieren sich am Umfang entsprechender Curricula im Bereich der Medizin“, so die Sprecherin.