Per Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) dürfen Apotheken künftig neben den Schutzimpfungen gegen Influenza und Covid-19 auch Totimpfstoffe verimpfen. Die Bundesapothekerkammer (BAK) schafft hierfür nun die Grundlage. Heute wurde das nötige Curriculum in der Mitgliederversammlung verabschiedet.
„Das gemeinsame heilberufliche und politische Ziel ist die Steigerung der Impfquoten in Deutschland. Apotheken können dazu beitragen, dass Impfungen gegen eine Vielzahl verschiedener Infektionskrankheiten flächendeckend und niederschwellig verfügbar sind und damit die Impfraten steigen“, so BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann.
„Die erforderlichen Fortbildungsmaterialien sind in der Erstellung und die Fortbildungsveranstaltungen sind in der Planung. Sobald Apothekerinnen, Apotheker und weiteres pharmazeutisches Personal in den Apotheken die Qualifikation haben, dürfen die neuen Impfungen in den Apotheken durchgeführt werden“, so Hoffmann weiter.
Er gehe davon aus, dass nach den Honorierungsverhandlungen spätestens ab Jahresbeginn 2027 die neuen Impfungen möglich sein werden. „Das sind gute Nachrichten für alle Impfwilligen.“ Nach Inkrafttreten des ApoVWG musste die BAK nun noch die für die neuen Impfungen erforderlichen Schulungen in einem Curriculum festlegen.
„Wir haben den Fortbildungsbedarf der Apothekerinnen, Apotheker und des weiteren pharmazeutischen Personals in einem Curriculum definiert. Hierfür haben wir uns unter anderem mit der Bundesärztekammer ausgetauscht und damit die Voraussetzungen für die Fortbildungen der Apothekenteams geschaffen.“
Approbierte, die bereits gegen Grippe und Covid-19 impfen, brauchen für die neuen Impfangebote eine Ergänzungsschulung.
Auch die Leitlinie zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von Schutzimpfungen wurde bereits hinsichtlich der Totimpfstoffe aktualisiert. Eine zweite Erweiterung betraf die Impfung durch weitere pharmazeutische Berufsgruppen unter apothekerlicher Aufsicht nach einer speziellen Schulung.
Impfen dürfen auf Grundlage des ApoVWG auch Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP), Pharmazieingenieure und PTA – sofern ein:e Apotheker:in der Apotheke zum Impfen befugt ist und diese Tätigkeit delegiert hat und beaufsichtigt.
Eigentlich sollte das Mustercurriculum bis zum 2. September stehen. Bis zum 2. November sollten die Vorgaben für PTA geklärt sein. Per Änderungsantrag sollten Apotheker:innen auch PTA und Pharmazieingenieur:innen das Impfen übertragen können, „sofern sie diese Personen dabei beaufsichtigen und diese Personen zur Verabreichung des Impfstoffs ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung bestätigt wurde“.
Ebenfalls bis zum 2. November soll noch das Curriculum für die Blutabnahme folgen, denn mit dem ApoVWG sollen Apotheken künftig auch Blut abnehmen dürfen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Schulung, die noch in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) entwickelt wird.
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