Monopolkommission

Haucap: Apothekenabschlag freigeben

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Um den Wettbewerb zwischen Apotheken zu verschärfen, will der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap, den Apothekenabschlag freigeben. Nach seinem Modell entfällt die Zuzahlung für Arzneimittel, die Versicherten zahlen stattdessen das Honorar des Apothekers von derzeit 8,10 Euro abzüglich Kassenabschlag. Aus diesem Betrag könnten die Apotheken Rabatte gewähren. „So könnte ein sanfter Preiswettbewerb unter Apotheken entstehen“, sagte Haucap bei einem Kongress des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA).

Besonders reizvoll findet Haucap, dass es so zu einer Preisdifferenzierung zwischen Stadt und Land kommen würde: „Dann wären Arzneimittel auf dem Land teurer, weil es weniger Konkurrenz gäbe.“ So ließe sich aus seiner Sicht die flächendeckende Versorgung garantieren. Preisobergrenzen könnten laut Haucap ein zu großes Preisgefälle verhindern. Die Preisregulierung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei aber derzeit noch sinnvoll, weil die Verbraucher bei Medikamenten nicht so preissensitiv seien.

In Berlin findet Haucap bislang keine Unterstützung für seine Pläne: Die letzte Bundesregierung habe seine Vorschläge nicht aufgegriffen und auch jetzt gebe es keine konkreten Signale, räumte er ein. Auch mit der Forderung nach einer weitgehenden Liberalisierung des Apothekenmarktes stößt Haucap bei der Politik auf taube Ohren. Die Monopolkommission hält die „Abschottung der Apotheken“ durch das Fremd- und Mehrbesitzverbot für „übertrieben“. Für Haucap ist die im europäischen Vergleich relativ hohe Apothekendichte in Deutschland „ein Indikator für das Effizienzpotential, das noch gehoben werden kann“.

Durch Synergien im Einkauf und Management könnten Apothekenketten aus seiner Sicht ihre Kosten senken. Allerdings sei bei einer Liberalisierung darauf zu achten, dass es nicht zu einer „regionalen Monopolisierung“ komme - wie in anderen Fällen. „Es sind Fehler gemacht worden im Krankenhausmarkt. In Hamburg sind 75 Prozent der Krankenhäuser in der Hand einer Klinikkette“, so Haucap. Für Apothekenketten müsste deshalb das Kartellrecht strenger angewandt werden, meinte der Chef der Monopolkommission.

Auch das von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Pick-up-Verbot hält Haucap für übertrieben: „Man muss nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, nur weil es in einzelnen Fällen zu Verfehlungen gekommen ist.“ Haucap sprach sich für Mindestanforderungen an Pick-up-Stellen aus. Gleichzeitig machte er sich dafür stark, verschiedene Arzneimittel wie Nikotinpflaster oder Aspirin aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Aus seiner persönlichen Erfahrung wünschten viele Patienten zu diesen Produkten ohnehin keine Beratung.

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