Kleine Anfrage

Grüne löchern Spahn zu Rx-Versandverbot

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Berlin -

Union und SPD haben sich im GroKo-Vertrag auf die Umsetzung des Rx-Versandverbots verständigt. Während der zurückliegenden Diskussion innerhalb der Vorgängerregierung hatte das CDU-geführte Bundesfinanzministerium auf mögliche staatliche Haftungsrisiken hingewiesen und seine Zustimmung von einem Konsens innerhalb der letzten Bundesregierung abhängig gemacht. Dieser Konsens scheiterte bekanntlich an der SPD. Jetzt wärmt die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen das Thema auf und löchert den designierten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit 18 Fragen.

Nach wie vor sei fraglich, ob ein Rx-Versandverbot, abgesehen von möglichen negativen Folgen für die bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, mit dem Verfassungs- und Europarecht vereinbar wäre, schreiben die Grünen in einer Kleinen Anfrage mit dem Titel „Finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt durch das beabsichtigte Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel“.

Offen sei darüber hinaus, ob bei einem möglichen verfassungs- und/oder europarechtswidrigen Verbot auch ein Staatshaftungsrisiko entstehen könnte. Die Grünen erinnern an das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. März 2017 an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Darin hatte Ex-Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf staatliche Haftungsrisiken verwiesen, wenn sich herausstellen sollte, dass das Verbot rechtswidrig sei.

Staatssekretär im BMF war vor einem Jahr Spahn, der jetzt als designierter Bundesgesundheitsminister das Rx-Versandverbot umsetzten soll. Wegen der damit verbundenen „beträchtlichen fiskalischen Risiken“ könne das BMF seine Zustimmung zu einem solchen Gesetzentwurf erst dann geben, wenn im Ressortkreis der befassten Ministerien einvernehmlich bestätigt werde, dass das Verbot mit dem Recht der europäischen Union vereinbar sei und demzufolge keine fiskalischen Risiken für den Bundeshaushalt entstehen könnten, schrieb Spahns Haus vor knapp einem Jahr. Auch das Bundeswirtschaftsministerium habe seinerzeit ein Verbot insbesondere aus europarechtlichen Gründen abgelehnt, erinnern die Grünen.

Der EuGH habe im Jahr 1991 im so genannten „Francovich-Urteil“ entschieden, dass unmittelbar aus dem Europarecht eine Haftung der Mitgliedstaaten für Schäden aus der Verletzung des Europarechts folge. Dieser Haftungsanspruch hänge von einer „hinreichend qualifizierten“ Verletzung des Europarechts ab. Eine solche hinreichende Qualifizierung bejahe ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Koenig vom 4. Januar 2017 mit dem Titel „EU-rechtliche Bewertung eines Versandhandelsverbotes für verschreibungspflichtige (Rx)-Arzneimittel“. Das Nachweisdefizit bei der Rechtfertigung eines „kategorischen Versandhandelsverbotes“ habe die Schwelle zur Offenkundigkeit überschritten.

Das BMG habe „noch nicht einmal im Ansatz tragfähige statistisch-empirische Befunde beziehungsweise Prognosegrundlagen“ zur Rechtfertigung des Verbotes vorgelegt, kritisieren die Grünen. Zudem habe das Ministerium auch die Erfolgsaussichten möglicher milderer Mittel nicht ausgelotet. Sollte das Verbot in Kraft treten, so bestünde zwischen dem Verbot und dem wirtschaftlichen Schaden als entgangenem Gewinn für die Versandapotheken ein Kausalzusammenhang. Damit würde sich die Bundesrepublik Deutschland dem Risiko der Staatshaftung aussetzen.

Die Bundesregierung verfüge selbst über aktuelle Erkenntnisse, die die Verhältnismäßigkeit eines Verbotes des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Zweifel zögen, spielen die Grünen auf das Gutachten zum Apothekenhonorar an. Dieses komme zu dem Schluss, dass „die flächendeckende Versorgung in Deutschland aktuell nicht gefährdet“ und ein Verbot des Versandhandels „nicht vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung zu rechtfertigen“ sei.

In 18 Fragen wollen die Grünen von der jetzigen Bundesregierung neue Details in Erfahrung bringen: Wie viele Haupt- und Filialapotheken in Deutschland wären von einem Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel betroffen? Wie hoch sei der Gesamtumsatz der von einem Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel betroffenen Apotheken? Wie hoch sei der durch den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel anfallende Gesamtumsatz der Apotheken, welche durch ein Rx-Versandverbot betroffen wären?

Wie hoch wären nach Auffassung der Bundesregierung die finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt, falls durch ein europarechts- und/ oder verfassungswidriges Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel Schadenersatzsprüche der von einem Verbot betroffenen Versandapotheken gegen den Bund entstünden? Welche staatliche Ebene trage die finanzielle Last einer möglichen Staatshaftung? Könne die Bundesregierung „definitiv zusichern“, dass ein Rx-Versandverbot mit dem Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar sei?

Durch welche im Vergleich zum Frühjahr 2017 neuen Erkenntnisse könne die Bundesregierung belegen, dass durch die Gewährung von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährdet sei? Und durch welche im Vergleich zum Frühjahr 2017 neuen Erkenntnisse könne die Bundesregierung belegen, dass durch den Rx-Versandhandel die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährdet sei? Wissen wollen die Grünen zudem, ob die Bundesregierung im Vergleich zu einem Verbot mildere und den freien Warenverkehr weniger einschränkende Maßnahmen geprüft habe: „Welche Maßnahmen sind dies und warum wurden sie verworfen?“

Für die Beantwortung der Fragen hat der noch amtierende Gesundheitsminister Hermann Gröhe oder später Spahn mindestens zwei Wochen Zeit. Im Einvernehmen mit den Fragestellern kann die Frist auch verlängert werden. Das dürfte bei einem Amtswechsel kein Problem sein. Nach der für Sonntag erwarteten Zustimmung der SPD zum GroKo-Vertrag soll die Kanzlerwahl am 14. März stattfinden. Anschließend würden dann die neuen Minister vereidigt. Die Amtsübernahme findet einen Tag später statt.

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