Zwangsrabatte

Vogler: Abschlag festschreiben oder abschaffen

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Berlin -

Die Linken im Bundestag unterstützen die Forderung der Apotheker nach einem gesetzlich festgeschriebenen Kassenabschlag. Vor knapp zwei Wochen hatte sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband mit einem gemeinsamen Papier an die Politik gewandt. Danach soll der Gesetzgeber den Zwangsrabatt ab 2016 dauerhaft bei 1,77 Euro fixieren.

„Die Erfahrung hat doch bewiesen, dass die Aushandlung des Apothekenabschlags in Selbstverwaltung nicht gut funktioniert“, sagte Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linksfraktion. „Wir unterstützen daher den Vorschlag von Apothekerschaft und Kassen, den Rabatt wieder gesetzlich zu fixieren. Wir brauchen kurzfristig vor allem auch eine transparente und nachvollziehbare Berechnung der Abschlagshöhe und nicht Verhandlungen hinter verschlossener Türen mit endlosen Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.“

Mittelfristig müsse man sich überlegen, ob man das Tohuwabohu aus gesetzlichen, kollektiv- und selektivvertraglichen Rabatten überhaupt brauche, so Vogler. „Das dient doch letztlich nur dazu, hohe deutsche Preise vorzugaukeln, die de facto aber kaum jemand bezahlt.“ So würden der Pharmaindustrie höhere Umsätze im Ausland generiert, denn Deutschland sei für viele Länder nach wie vor Referenzland für deren Preisfestsetzung. Mittelfristig müssten Listenpreise gleich Erstattungspreise sein. Die Hersteller-, Großhandels- und Apothekenrabatte sollten so überflüssig werden und die Listenpreise entsprechend sinken.

„Rabattverträge gehören sowieso abgeschafft, und die AMNOG-Rabatte für neue Arzneimittel sollten in die Listenpreise einfließen“, sagte die Linken-Politikerin. „Das wäre mal ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung, die Minister Gröhe immer so gerne vor sich her trägt.“

Vogler hatte sich in einer schriftlichen Anfrage an Annette Widmann-Mauz (CDU), Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit (BMG), nach der grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung zur gesetzlichen Fixierung des Abschlags erkundigt. Gefragt hatte sie konkret auch, ob die Regierung die Absicht habe, das Gesetz nach dem Vorschlag von DAV und GKV-Spitzenverband zu ändern.

In ihrer Antwort hatte Widmann-Mauz geschrieben, dass die Regierung derzeit prüfe, ob eine gesetzliche Festlegung des Abschlags angezeigt sei. Sie räumte aber ein, dass sich in der Vergangenheit gezeigt habe, dass eine Einigung innerhalb des weit gefassten Entscheidungsspielraums auf Ebene der Selbstverwaltung nicht zu erzielen war.

Die Konkretisierung des Entscheidungsspielraums solle der Selbstverwaltung die Einigung auf dem Verhandlungsweg erleichtern, ihr aber gleichzeitig die Möglichkeit lassen, den Abschlag jährlich an sich ändernde Marktverhältnisse anzupassen, so Widmann-Mauz. Diese Regelung trage der Praxisnähe der Selbstverwaltung Rechnung.

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