Das Gesundheitswesen soll digitaler und vernetzter werden. Gestern hat das Kabinett das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg gebracht. Unter anderem sollen damit mehr Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten kommen, die Telematikinfrastruktur (TI) gestärkt und erste Schritte für die geplante Einführung des Primärversorgungssystems gegangen werden. Außerdem will die Ministerin auch eine veraltete Technologie abgeschafft wissen: das Fax.
Mit dem GeDIG will Warken auch dem Fax im Gesundheitswesen ein Ende setzen: „Die Übertragung medizinischer und pflegerischer Daten mittels Telefax für Leistungserbringer und Kostenträger wird nicht mehr zulässig sein. Voraussetzung ist, dass die sicheren Übermittlungsverfahren sowohl beim Sender als auch beim Empfänger zur Verfügung stehen“, heißt es im Gesetzentwurf. „Wir haben jetzt vorgesehen, dass zum einen die Kommunikation zwischen Arzt und Versicherten einfacher und sicherer möglich ist – mit einem Messenger – und wir werden künftig dafür sorgen, dass es nicht mehr den Arztbrief per Post oder per Fax gibt, sondern auch nur digital durch ein sicheres E-Mail-Angebot KIM. Das Fax wird dann ab 2029 überflüssig und soll auch nicht mehr genutzt werden“, erklärte Warken gestern. Auch durch die geplante E-Überweisung und weitere Anwendungen in der ePA werde man künftig alles, was man brauche, digital haben.
Weitere Übermittlungsverfahren neben der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und TI-Messenger (TIM) soll die Gematik mit Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durch verbindlichen Beschluss festlegen können.
„Die Anwendungen KIM und der Sofortnachrichtendienst TIM tragen wesentlich zum Bürokratieabbau in der Telematikinfrastruktur bei, indem sie Medienbrüche vermeiden und eine durchgängige digitale Kommunikation ermöglichen“, heißt es im Gesetzentwurf. „Papierbasierte Prozesse, Ausdrucke, Faxversand und manuelle Weiterleitungen entfallen, was den administrativen Aufwand deutlich reduziert.“
Gleichzeitig würden standardisierte und verbindliche Kommunikationswege den Informationsaustausch beschleunigen und Abstimmungs- sowie Koordinationsaufwände verringern. „Durch transparente, nachvollziehbare Kommunikationsprozesse werden Mehrfacherfassungen und Rückfragen minimiert. Insgesamt führen KIM und TIM zu effizienteren Verwaltungsabläufen und entlasten die Leistungserbringer spürbar von bürokratischen Tätigkeiten.“
Die Regelungen zu den Anwendungen KIM und TIM sollen gebündelt, präzisiert und ergänzt werden, mit dem Ziel, eine flächendeckende, interoperable und sichere Kommunikation zu gewährleisten. „Daher werden alle an die TI angeschlossenen Leistungserbringer zukünftig verpflichtet, KIM für die medizinische, pflegerische und administrative Kommunikation zu nutzen.“
Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig dazu verpflichtet, zur Kommunikation mit den Versicherten TIM zu nutzen; Leistungserbringer ist das freigestellt. Zwischen Kassen und Leistungserbringern soll KIM genutzt werden. Sollte der Dienst Leistungserbringern nicht zur Verfügung stehen, können andere Kommunikationsmittel genutzt werden.
Leistungserbringer, die an die TI angeschlossen sind, werden zu KIM mit anderen an die TI angeschlossenen Kontakten verpflichtet. Die elektronische Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken gemäß Paragraf 301 Absatz 3 und nach Paragraf 17c Absatz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes soll davon ausgenommen sein.
„Die Übertragung medizinischer und pflegerischer Daten mittels Telefax ist ab dem … [einsetzen: Datum des letzten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] für Leistungserbringer und Kostenträger nicht mehr zulässig. Satz 1 findet keine Anwendung in Fällen, in denen die sicheren Übermittlungsverfahren nach Paragraf 363a Absatz 1 entweder beim Sender oder beim Empfänger nicht zur Verfügung stehen“, heißt es im Entwurf.