Versandhandel

EU vereinfacht Steuerregeln für Online-Händler

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Berlin -

Die EU-Finanzminister haben beschlossen, die Steuerregeln für Online-Händler zu vereinfachen und die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen mit geringem Wert abzuschaffen. So sollen bürokratische Hürden abgebaut und europäische Händler künftig besser vor unfairer Konkurrenz aus anderen Staaten geschützt werden.

Online-Händler müssen künftig nicht mehr für jedes EU-Land eine eigene Mehrwertsteuer-Erhebung anmelden, sondern können eine einzige Steuererklärung für die gesamte EU abgeben. So sollen Kosten für die Händler eingespart und Steuereinnahmen der EU-Staaten erhöht werden. Außerdem soll so Steuervermeidung besser bekämpft werden können.

Zusätzliche sieben Milliarden Euro sollen dadurch in die Staatskassen gespült werden, erwartet die Europäische Kommission. Der Behörde zufolge sinke der Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen um 95 Prozent. Bisher würden Händlern pro Jahr Kosten von 8000 Euro für jedes EU-Land entstehen, in dem sie Waren verkaufen.

Das Ende der Mehrwertsteuerbefreiung soll hauptsächlich Schlupflöcher für Steuerbetrug schließen. Während Händler aus der EU auch jetzt schon für alle Sendungen Mehrwertsteuer zahlen müssen, sind Waren von außerhalb der Union von ihr befreit, wenn ihr Wert unter 22 Euro liegt. Das betrifft rund 150 Millionen Pakete jährlich. Allein schon aufgrund der Menge lässt die Regelung viel Spielraum für Betrug, beispielsweise durch nicht deklarierte Ware.

Die Reformen wurden mit leichter Verzögerung beschlossen. Eigentlich sollten sie bereits im November verkündet werden, doch die Bundesregierung meldete Bedenken an. Damit Steuern oder Steuersätze EU-weit geändert werden können, müssen sich sämtliche EU-Staaten einig sein.

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