"Drug-Checking"

Entwurf: Drogen-Checks sollen bundesweit möglich werden

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Berlin -

In der Suchtpolitik sollen Angebote zur Analyse der Inhaltsstoffe von Drogen („Drug-Checking“) einem Entwurf zufolge bundesweit möglich werden. Dafür soll das bestehende Verbot von „Substanzanalysen“ durch das Personal in Drogenkonsumräumen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden. Das sieht ein Entwurf der Ampel-Fraktionen vor, der am Dienstag bekannt wurde.

Demnach soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit die Länder Modellvorhaben erlauben können, „wenn mit der Analyse eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung verbunden ist“.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich für solche Möglichkeiten in allen Bundesländern ausgesprochen. Drug-Checking helfe, Drogentote zu vermeiden und Konsum zurückzudrängen, sagte er kürzlich dem „Spiegel“. Das zeigten internationale Vorbilder. Die Regelungen sollen demnach an ein geplantes Gesetz zum Eindämmen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln angehängt werden.

Beim Drug-Checking können auf dem Schwarzmarkt gekaufte Drogen etwa auf Reinheit getestet werden. Hintergrund ist, dass neben den gesundheitsschädigenden Wirkstoffen - etwa von Kokain und Ecstasy - auch Verunreinigungen oder zu hohe Konzentrationen Risiken bedeuten.

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