Lauterbach und Kassenärzte

Einigung bei Bürgertests: Bund prüft Abrechnungen

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Berlin -

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden doch weiterhin die Abrechnungen der Bürgertests übernehmen und Auszahlungen an die Testzentren vornehmen. Darauf haben sich der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geeinigt.

Die Bürgertests sind seit vergangenem Donnerstag nur noch für bestimmte Risikogruppen und Anlässe kostenlos. In vielen anderen
Fällen wird eine Zuzahlung von drei Euro fällig. Wer Anspruch worauf hat, wurde in der Testverordnung (TestV) festgelegt. Die Vorstände der KVen hatten die Regeln als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, die Bürgertests künftig nicht mehr abrechnen zu können. KBV-Chef Andreas Gassen hatte zudem eine komplette Einstellung der Tests gefordert und diese als „unsinnig“ bezeichnet.

Es sei nun geklärt, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssten, hieß es von der KBV. Entscheidend sei, dass sie „für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen
zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden“.

Lauterbach teilte mit, die KVen überprüften weiterhin die Abrechnung. „Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen.“ Man kombiniere unbürokratische Verwaltung mit effektiver Kontrolle, so Lauterbach. In dem Gespräch mit dem Vorstand hatte er betont, die Bedenken der KVen im Hinblick auf die Durchführung der Prüfungen ernst zu nehmen.

Bund prüft Abrechnung

Aufgabe der KVen wird es sein, das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren zu überprüfen. Nach der Auszahlung der Beträge geben die KVen die Daten der Testzentren an den Bund weiter. Danach wird die Plausibilität der durchgeführten Tests und Ergebnisse überprüft und Auffälligkeiten an die verantwortlichen Ordnungsbehörden der Kommunen weitergegeben. Die Ordnungsbehörden teilen dann gegebenenfalls den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen haben.

„Jetzt ist geklärt, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssen“, so der KBV-Vorstand. „Entscheidend ist, dass die KVen – solange an den Bürgertestungen festgehalten wird – für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden.“

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