Lauterbach spricht mit Gassen

Bürgertests: BMG garantiert Abrechnung

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Berlin -

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben angedroht, die Abrechnung der Bürgertests zu verweigern. Nach einem entsprechenden Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab es erste Gespräche. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt es aber überhaupt keinen Grund, die Durchführung von Bürgertests zu stoppen.

„Wir gehen davon aus, dass die KVen als Körperschaften des öffentlichen Rechts die ihnen zugewiesenen Verwaltungsaufgaben zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden“, erklärt ein BMG-Sprecher auf Nachfrage. Der Minister habe bereits mit dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, gesprochen. „Ein weiteres Gespräch ist geplant. Den genauen Termin und die Teilnehmer können wir Ihnen noch nicht nennen.“

Tests nicht stoppen

Die Gespräche mit den KVen führen laut Sprecher aber nicht dazu, dass die Tests stoppen müssen. „Die Abrechnung erfolgt immer zeitversetzt.“ Die Tests stünden also weiterhin allen Anspruchsberechtigten zur Verfügung. „Zum Schutz vulnerabler Gruppen sind sie kostenlos.“

Die Vorstände der 17 KVen sowie der KBV hatten am Donnerstag in einem Brief an Lauterbach erklärt, dass sie sich „aufgrund der neuen, kleinteiligen Anspruchsvoraussetzungen und des damit vorhersehbaren Anstiegs von nicht überprüfbaren Falschabrechnungen“ außer Stande sähen, ab dem 30. Juni erbrachte Bürgertestungen abzurechnen und die Vergütung auszuzahlen.

Bereits in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die durch das Ministerium vorgesehene und von den KVen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht habe verhindern können. Nach den neuen Regelungen müssten nun zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Diese Prüfung sei erst recht nicht möglich.

„Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit können wir nicht darauf vertrauen, dass alle Teststellen die Leistungen korrekt
erbringen werden“, heißt es in dem Schreiben. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass tatsächlich nur Personen getestet werden, bei denen auch die Anspruchsvoraussetzungen nach der neuen Regelung vorliegen. Zudem könne man nicht davon ausgehen, dass die Teststellen alle Personen ausreichend über die neuen Anspruchsvoraussetzungen aufklären und alle erforderlichen Nachweise und Selbsterklärungen prüfen.

Nur 4 Stunden zur Vorbereitung

„Die sehr kleinteiligen und detaillierten Anspruchsvoraussetzungen gingen völlig an der Realität des Testgeschehens vorbei und seien im Nachhinein nicht von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) überprüfbar“, heißt es weiter. „Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können.“ Das gelte umso mehr vor dem Hintergrund, dass gegen die KV Berlin bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen der Auszahlung von Finanzmitteln liefen.

Die KVen kritisieren auch, dass sie vor Veröffentlichung der neuen Testverordnung nur 4 Stunden und 15 Minuten Zeit gehabt hätten, die neuen Regelungen zu kommentieren. Reaktionen habe es seitens des Ministeriums darauf nicht gegeben.

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