Portfolioverträge

Die halblegalen Verträge der Kassen

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Die Rabattverträge sollen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) weiterentwickelt werden. Während andere Kassen in der Zwischenzeit neue Ausschreibungen starten, hält sich die Barmer GEK noch immer zurück: Deutschlands größte Krankenkasse will sich erst um neue Rabattverträge bemühen, wenn rechtliche Klarheit herrscht. Bis dahin laufen die Portfolioverträge der Kasse weiter. Doch aus Sicht des Bundesversicherungsamts (BVA), der Aufsichtsbehörde der Krankenkassen, dürfte es schon längst keine Sortimentsverträge mehr geben.

Seit Ende 2008, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVOrgWG), müssen die Krankenkassen alle Rabattverträge ausschreiben. Pauschalverträge über das gesamte Sortiment eines oder mehrerer Hersteller dürfen seitdem nicht mehr abgeschlossen werden. Bei den bereits geschlossenen Verträgen berufen sich die Kassen aber gerne auf die langen Laufzeiten. Auch die beteiligten Hersteller beschweren sich nicht; schließlich dürften die gezahlten Rabatte deutlich niedriger ausfallen als sie im Rahmen einer Ausschreibung gewährt werden müssten.

Bei der Barmer GEK will man die eigentlich schon für Januar 2010 geplante Ausschreibung über 300 Wirkstoffe an die neue Gesetzgebung anpassen. Bis dahin hat die Kasse keine Eile: „Wir haben sehr gut funktionierende Rabattverträge mit großen Herstellern über deren Vollsortiment“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Ich gehe davon aus, dass diese Verträge rechtmäßig sind“, so der Sprecher. Seit der Fusion verfügt die Kasse über Sortimentsverträge mit Hexal, Stada, Aliud, Betapharm, Mylan Dura und Q-Pharm (Barmer-Verträge) sowie Ratiopharm, CT Arzneimittel, AbZ Pharma und Winthrop Arzneimittel (GEK-Verträge).

Die Barmer ist mit ihrer Haltung nicht allein: So haben viele AOKen auf Landesebene Rabattverträge über alle Wirkstoffe vereinbart, die nicht von den bundesweiten Ausschreibungen betroffen sind. Das sind zwar nach der fünften Rabattrunde nur noch vereinzelte Präparate, gekündigt wurden diese „kleinen“ Sortimentsverträge trotzdem bis heute nicht. Bei der Ausschreibung des BKK-Dienstleisters GWQ sind die alten Portfolioverträge sogar Teil des Konzepts.

Beim BVA sieht man das Vorgehen der Kassen äußerst kritisch: „Wir haben den Kassen bereits 2007 mitgeteilt, dass solche Verträge vergaberechtswidrig sind und die klare Anweisung erteilt, sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen“, sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Kassen seien dieser Aufforderung aber nur teilweise nachgekommen.

Dem BVA sind in dieser Frage die Hände gebunden: „Die Kassen kennen unsere Rechtsauffassung. Wir können nochmal auffordern, die Verträge zu kündigen, aber wir haben wenig Mittel, um unsere Forderungen durchzusetzen“, sagte die Sprecherin. Nach dem sogenannten Beratungsschreiben kann das BVA den Kassen noch einen Verpflichtungsbescheid schicken. Dieses Mittel gilt beim BVA aber als letzter Ausweg, weil die Krankenkassen vor Gericht ziehen könnten. „Aber irgendwann wäre das der Weg, den man gehen müsste“, so die BVA-Sprecherin.

Vielleicht wird dem BVA diese Aufgabe aber auch abgenommen. Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) soll dem Bundeskartellamt die Aufsicht über die Krankenkassen überschrieben werden. Und die Kartellwächter würden - da ist man sich in der Branche ziemlich sicher - schnell ein Ende mit den Portfolioverträgen machen.

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