Kassenaufsicht

BVA will Portfolioverträge versenken

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Rabattverträge über das gesamte Sortiment eines Herstellers sind dem Bundesversicherungsamt (BVA) schon länger ein Dorn im Auge. In ihrem Tätigkeitsbericht kündigt die Behörde nun an, „unter Einsatz aufsichtsrechtlicher Mittel“ darauf zu drängen, dass die Krankenkassen ihre nicht ordnungsgemäß ausgeschriebenen Rabattverträge beenden.

Seit Anfang 2009, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVOrgWG), müssen die Krankenkassen alle Rabattverträge ausschreiben. Portfolioverträge dürfen seitdem nicht mehr abgeschlossen werden. Bei den bereits geschlossenen Verträgen berufen sich die Kassen auf lange Laufzeiten.

Das BVA hält die Sortimentsverträge für vergaberechtswidrig und hatte die Kassen bereits im vergangenen Jahr aufgefordert, die Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Das nun angekündigte Vorgehen betreffe auch Rabattverträge, deren Laufzeit vier Jahre überschreite, stellte das BVA klar.

Inakzeptabel sind aus Sicht des BVA auch die sogenannten Erweiterungs- und Aufnahmeklauseln, nach denen neu eingeführte Arzneimittel automatisch in den bestehenden Vertrag miteinbezogen werden. Derartige Klauseln behindern laut BVA den Wettbewerb.

Um sich einen Überblick über die aktuelle Lage zu verschaffen, hatte das BVA die Rabattverträge mehrerer großer Kassen angefordert. Insgesamt seien 200 Verträge vorgelegt worden. Die noch nicht abgeschlossene Untersuchung hat demnach ergeben, dass in den Jahren 2006 bis 2008 vorrangig Sortimentsverträge geschlossen worden sind. Ob sich das BVA letztendlich auf eine gerichtliche Klärung einlassen wird, ist noch unklar.

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