Bundestag

Gröhe: Sterbehilfe als Gewissensfrage

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Berlin -

Geht es nach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), soll der Bundestag ohne Fraktionszwang über ein Verbot von Angeboten zur Sterbehilfe entscheiden. „Das Thema ist bedrängend, weil es existenzielle Fragen berührt. Jeder Abgeordnete wird hier dem eigenen Gewissen folgen“, sagte Gröhe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Zwischen ihm und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gebe es keinen Dissens in dieser Frage. Maas hatte das Thema als klassische Gewissensentscheidung bezeichnet. Gröhe bekräftigte, er sei für ein gesetzliches Verbot jeder Form der organisierten Selbsttötungshilfe. „Es kommt darauf an, ob wir wollen, dass eine Vereinigung die Tötungshilfe als Serviceangebot unentgeltlich oder entgeltlich anbieten darf.“

Gröhe zeigte sich sicher, dass eine Gruppe von Abgeordneten ein Verbot organisierter Sterbehilfe beantragen werde. „Es gibt möglicherweise auch andere, weniger weitreichende Vorstellungen“, räumte er ein.

Wie schwierig es mit eindeutigen Regeln bei dem Thema sein kann, zeigte ein Beitrag der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP): Die DGP rief in einer Broschüre dazu auf, dem Todeswunsch unheilbar Kranker mit Respekt und Offenheit zu begegnen. Die Palliativmedizin zielt auf optimale Betreuung und Linderung bei Patienten mit kaum mehr behandelbaren Krankheiten ab.

„Selbst bei exzellenter Palliativmedizin wird es Menschen geben, die aus der Situation ihrer schweren Erkrankung heraus Suizid begehen möchten, diesen unter Umständen aber nicht selbst durchführen können oder wollen“, erläuterte die DGP. Die DGP unterstütze berufsrechtliche Verbote ärztlicher Mitwirkung am Suizid – betonte aber zugleich auch die Möglichkeit, von Sanktionen für Ärzte abzusehen.

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