Patientenrechtegesetz

BMG will Patientenrechte stärken

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Patienten sollen sich bei Behandlungsfehlern künftig besser juristisch wehren können. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor. Die Regelung wurde von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erarbeitet und soll zunächst für die etwa 70 Millionen Kassenpatienten gelten.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Rechte von Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch gebündelt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Unter anderem soll festgeschrieben werden, dass Ärzte künftig bei groben Behandlungsfehlern selbst ihre Unschuld beweisen müssen – wie es zur Zeit schon in der Rechtsprechung üblich ist. Krankenkassen müssen allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen.

Außerdem sollen Fehler in Krankenhäusern besser vermieden werden: Kliniken, die sich an Fehlermeldesystemen beteiligen, sollen von den Krankenkassen besser vergütet werden. Auch die Position der Patienten gegenüber den Kassen soll verbessert werden: Wenn eine Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über einen Antrag auf Leistungen entscheidet, kann sich der Versicherte künftig die Leistung selbst beschaffen – die Kasse muss die Kosten erstatten.

Bei den Grünen wurde der Gesetzentwurf als „Trostpflästerchen für die Patienten“ kritisiert: „Faktisch vermeiden die FDP-Minister jegliche Regelung, die Auflagen für die Ärzteschaft bringen würde. Sie sehen keine durchgreifenden Verbesserungen für Patienten vor, die Opfer eines Behandlungsfehlers oder – wie aktuell – von schädlichen Medizinprodukten wurden.“ Außerdem fehlten in dem Entwurf verbindliche Regelungen zu Fehlermeldesystemen.

 

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