Beratungspflicht

VdPP: Keine Ausnahme für Versandapotheken

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Berlin -

Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP)

kritisiert in einem offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium

(BMG) die Sonderstellung von Versandapotheken in Sachen

Beratungspflicht. Bei der Ausnahmeregelung spielten die Bedürfnisse der

Patienten „allenfalls eine untergeordnete Rolle“: Nur weil

Versandapotheken die Anforderungen nicht erfüllen könnten, dürfe die

Pflicht zur eigeninitiativen Beratung nicht einfach entfallen. Dies

mache die Kunden von Versandapotheken zu Patienten zweiter Klasse.

Das Signal an die Patienten, Arzneimittel könnten auch ohne Beratung bestellt und eingenommen werden, sei „fatal“, so der VdPP. Risiken würden auf diese Weise bagatellisiert und die Rolle der Apotheker durch die Negierung der Beratungspflicht untergraben.

Der VdPP fordert die Bundesregierung auf, den Versandhandel so weit einzuschränken, wie es das EU-Recht zulässt und sich zugleich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Regelung des Versandhandels wieder vollständig in nationalstaatliche Kompetenz übergeht. Mindestens müsse die Pflicht zur eigeninitiativen Beratung auch für Versandapotheken gelten.

Der Verein, dem 120 Mitglieder angehören, fordert nach eigenen Angaben seit Jahren, dass alle Apotheken zur aktiven Beratung verpflichtet werden. Die Kammern müssten nun der erweiterten Verpflichtung Rechnung tragen und „aktiv die Beratungstätigkeit fördern und auch einfordern“. Die aktive Ansprache der Kunden sei unerlässlich, da vielen Patienten die Notwendigkeit einer Beratung nicht bewusst sei. „Das rein passive Beratungsangebot von Versandapotheken wird häufig nicht in Anspruch genommen“, so der VdPP.

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