Bayern

Neues Logo: BLAK jetzt amtlich

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Berlin -

Nach über 40 Jahren schmückt sich die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) mit einem neuen Logo: Im Zentrum steht jetzt quasi amtlich „BLAK“. Links neben dem Kürzel ist das „kleine“ Staatswappen zu sehen, rechts vom Kürzel das rote Apotheken-A. Ein neues Logo musste entwickelt werden, weil der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Markensatzung 2010 geändert hatte. Drei Entwürfe lagen den Delegierten der Kammerversammlung vor.

Im bisherigen Logo hatten sich das Apotheken-A und das blau-weiße Bayern-Wappen überlappt. Das war nicht mehr zulässig und musste entzerrt werden. Die DAV-Markensatzung schreibt nämlich eine Alleinstellung des Apotheken-A vor. Einige Apothekerorganisationen haben daher ihr Logo bereits geändert. Jetzt war Bayern an der Reihe.

Der Delegiertenversammlung lagen drei ähnliche Entwürfe vor. Auf allen waren das Bayern-Wappen, das Apotheken-A und ein Schriftzug der Landesapothekerkammer zu sehen. Auf den beiden abgelehnten Entwürfen war die Bezeichnung „Bayerische Landesapothekerkammer“ ausgeschrieben zu lesen. Durchsetzen konnte sich der Entwurf mit der Abkürzung BLAK in großen blauen Lettern im Zentrum des Logos – vermutlich wegen der besseren Erkennbarkeit. Alle drei Entwürfe waren nach Angaben von Justiziar Klaus Laskowski juristisch einwandfrei.

Bayern verfügt über zwei Staatswappen, das große Staatswappen mit zwei Löwen rechts und links und das kleine Staatswappen: Es besteht aus einem in weiß und blau schräg rechts gerauteten Schild, auf dem die Volkskrone ruht. Dieses Wappen verwendet auch die Apothekerkammer.

Für beide Staatswappen gilt: Nicht jeder darf sie nutzen, etwa im eigenen Briefkopf oder auf einer Internetseite. Das große und das kleine Staatswappen sind als staatliche Hoheitszeichen dem öffentlichen Bereich vorbehalten. Daneben dürfen sie nur zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken oder zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Alles andere bedarf der Genehmigung.

Im Jahr 2010 wurde die Markensatzung des DAV geändert. Seitdem ist die Alleinstellung des Apotheken-A vorgeschrieben. Allerdings wurde diese neue Vorgabe zunächst nicht sehr streng verfolgt. Erst als 2013 die Versandapotheke Zur Rose und die Drogeriekette dm ihre Kooperation mit einem Apotheken-A in einem Versandkarton bewarben, wurde der DAV aktiv. Als das traditionsreiche Symbol bei dm auftauchte, untersagte der DAV die Nutzung – zunächst ohne Erfolg.

Zur Rose warb weiter in den Filialen der Drogeriekette mit Prospekten sowie auf Detektorenwänden und in Warenkörben für das Pick-up-Konzept. Doch Ende Januar 2013 erließ das Landgericht München (LG) eine einstweilige Verfügung, mit der zumindest die Verwendung des Symbols in der „Versandkiste“ als Verstoß gegen die Markensatzung verboten wurde. Walter Oberhänsli, Chef der schweizerischen Zur Rose, räumte später ein, die Verwendung des „heiligen Apotheken-A“ sei keine gute Idee gewesen.

In diesem Zusammenhang hat man auch bei der ABDA selbst aufgeräumt. Das Apotheken-A verschwand aus dem Logo der Expopharm, 2014 gab sich die ABDA selbst eine neue Marke. 2013 wurde auch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) darüber informiert, dass ihr Logo nicht zur Markensatzung passt. Weil die Kammer ihr Logo aber nicht nur auf Briefpapieren und Visitenkarten nutzt, sondern an zahlreichen Stellen einsetzt, gab es eine Schonfrist. Im Gegenzug beharrte man in Westfalen-Lippe nicht auf dem Gewohnheitsrecht.

Das alte Logo der AKWL zeigte eine Variante des Wappens von Nordrhein-Westfalen. Anstelle des Rheins auf grünem Grund, der für das Rheinland steht, stand auf der linken Seite des Wappens das Apotheken-A. Rechts war das Westfalenpferd und in der Spitze die lippische Rose. Das Logo nutzte die AKWL seit 2003. Inzwischen gibt es ein neues Logo.

2013 hat sich auch die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ein neues Logo gegönnt. Inzwischen verzichtet viele ABDA-Mitgliedsorganisationen auf das Apotheken-A. Lediglich vier Kammern führen es noch neben dem Schriftzug: Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und eben Bayern. Bei den Apothekerverbänden ist das Apotheken-A noch deutlich verbreiteter: Die Verbände in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland setzen noch auf das traditionelle Symbol.

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