ABDA/KBV-Modell

Apotheker und Ärzte geben AOK nach

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Berlin -

Lange haben ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dafür gekämpft, ihr gemeinsames Konzept zur Arzneimittelversorgung gesetzlich festzuschreiben. Doch die Kassen haben ihre eigenen Vorstellungen, und die Politik wird ungeduldig. Damit es überhaupt losgehen kann, geben Ärzte und Apotheker jetzt nach: Bei einem Spitzentreffen einigten sich gestern KBV-Chef Dr. Andreas Köhler und der ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt darauf, das ABDA/KBV-Modell zunächst nach den Vorstellungen der AOKplus in Sachsen und Thüringen durchzuführen.

Laut Sozialgesetzbuch gibt es zwei Möglichkeiten, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Leistungserbringung durchzuführen: Nach Paragraf 63 können die Kassen solche Projekte initiieren und auch die Versicherten an den Einsparungen beteiligen. Nach Paragraf 64a können Apotheker und Ärzte aktiv werden – allerdings müssen sie Landesverbände der Kassen einbinden.

Hier liegt ein Problem: Zwar wären die Kassen gezwungen, Einsparungen anteilig an die Leistungserbringer weiterzuleiten. Doch diese müssten erst einmal alle Kassen an Bord holen, um ihr Projekt überhaupt starten zu können. Entsprechend hartleibig geben sich die Kassen bislang.

Gespräche gibt es noch in Sachsen und Thüringen: Die AOKplus würde ein entsprechendes Modellprojekt mit tragen, allerdings nur auf Grundlage von Paragraf 63 SGB. Denn in Dresden will man selbst entscheiden, wie viel an die Leistungserbringer ausgeschüttet wird – und nicht am Ende vor einer Schiedsstelle gegen eine Mehrheit über die Verteilung der Mittel streiten. Das Projekt funktioniere nicht, wenn eine Seite gezwungen werde, heißt es bei der AOK.

 

Bei ihrem Treffen entschieden Schmidt und Köhler nun, den Forderungen der Kasse nachzukommen und das Vorhaben zunächst auf Basis von Paragraf 63 durchzuführen. Alternativ hätte man auf das gesamte Projekt verzichten müssen, so ein KBV-Sprecher: Nicht alle Kassen seien bereit gewesen, sich zu beteiligen. Das Modellprojekt soll im ersten Halbjahr 2013 starten.

Trotzdem wollen ABDA und KBV ihr Konzept auf lange Sicht nach den auf ihr Betreiben hin aufgestellten Regeln durchführen: In der bundesweiten Umsetzung soll das ABDA/KBV-Modell auf Paragraf 64a basieren.

Das sieht man bei der AOKplus kritisch: Es werde sehr schwierig, für diesen Weg Mehrheiten im Kassenlager zu finden. Auch wenn das Problem der verspäteten Zahlung – erst nach Abschluss des Pilotprojekts soll das Geld fließen – dann nicht mehr im Weg stünde, bliebe das Schiedsamt – eine Einrichtung, die die Kassen absolut ablehnten.

Nun sollen die Sondierungsgespräche zwischen Apothekerverbänden und AOKplus wieder aufgenommen werden. Details wie die Bezahlung der Apotheker oder die genaue Regelung von Wirkstoffverordnung, Arzneimittelmanagement und Medikationskatalog stünden zurzeit nicht fest, so der Sprecher. Man werde dabei mit ABDA und KBV zusammenarbeiten.

 

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