Überarbeitung Impfverordnung

Apothekenvergütung: BMG hat Krankenhäuser vergessen

, Uhr
Berlin -

In der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) ist von einer Apothekenvergütung bei der Belieferung von Krankenhäusern keine Rede – anders als noch im Referentenentwurf. Nun räumt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein, dass dieser Punkt ergänzt werden muss.

Apotheken sollen ab Oktober auch Impfzentren und Krankenhäuser mit Vakzinen beliefern. Ein Vergütungsmodell für die Belieferung von Krankenhäusern fehlt in der aktuellen ImpfV jedoch komplett. Die Verordnung wird überarbeitet, teilt das BMG mit.

„Die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 wird in Kürze angepasst und um die Leistungserbringer nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) erweitert werden. Der Bestellprozess wird dabei im Wesentlichen mit dem für die Arztpraxen geltenden Modell übereinstimmen“, teilt ein Ministeriumssprecher mit. „Anpassungs- und Änderungsbedarf im Hinblick auf die in § 9 CoronaImpfV geregelte Apothekenvergütung wird derzeit parallel zu der zu überarbeitenden Allgemeinverfügung geprüft.“

In der aktuellen Fassung heißt es, dass Arztpraxen, Impfzentren und Krankenhäuser die „Impfstoffe und das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken“ erhalten. Für die Belieferung von Betriebsärzt:innen sind folgende Staffelpreise vorgesehen:

  • 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche innerhalb eines Kalendermonats
  • 4,92 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die Abgabe der 101. bis 150. Durchstechflasche innerhalb eines Kalendermonats
  • 2,52 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die Abgabe jeder weiteren Durchstechflasche innerhalb eines Kalendermonats.

Ob es bei der Belieferung von Krankenhäusern eine Vergütung pro Vial oder eine gestaffelte Vergütung geben wird, bleibt offen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Apotheken in der Warteschleife
Ozempic: Engpass bis Ende Oktober
Wechsel im Aufsichtsrat
Noventi: Apobanker unter sich
Mehr aus Ressort
Apothekenhonorar erhöhen und Inflationsausgleich einführen
Groeneveld: Bundesregierung muss handeln
Keine Einigung auf Kabinettsebene
Lauterbach: Werden das ApoRG hinterher schieben
ApoRG verhindern – „koste es, was es wolle“
Apotheken, Fliegen und die Frösche im Teich

APOTHEKE ADHOC Debatte