Produkte nicht verkehrsfähig

Apotheken Manufaktur: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kortmann

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Berlin -

Jahrelang ging Lutz Kortmann rechtlich gegen Hersteller und Apotheken vor, deren Produkte aus seiner Sicht nicht korrekt gekennzeichnet waren. Jetzt hat er selbst Ärger: Wegen eines Vergehens nach § 59 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) wird derzeit ein Strafverfahren gegen ihn als Hintermann des Eigenmarkenherstellers „Apotheken Manufaktur“ aus Montabaur geführt. Vorgeworfen wird ihm, aber auch seinen Partnerapotheken, Produkte in den Verkehr gebracht zu haben, die als nicht verkehrsfähig eingestuft werden.

„Jetzt raus aus der Vergleichbarkeit und auf Eigenmarke setzen“, wirbt das Unternehmen, das zum rumänischen Versender Green Offizin gehört. Alle Produktetiketten lassen sich individuell und mit dem eigenen Apothekenlogo gestalten.

Angeboten werden verschiedenste Nahrungsergänzungsmittel unter anderem aus den Bereichen Vitamine und Mineralstoffe, Magen und Darm, Nerven und Schlaf, Frauen- und Kindergesundheit. Es handelt sich laut Firmenangaben um Reinsubstanzen mit bester Bioverfügbarkeit – frei von Hilfs-, Füll- und Zusatzstoffen.

Nun bringen offenbar einige der zahlreichen Produkte Ärger für Kortmann und vertreibende Apotheker:innen ein. Sie sollen als nicht verkehrsfähig eingestuft worden sein. Weiterhin seien sie mit unzulässigen Gesundheitsangaben und irreführender Bezeichnung angeboten worden. Es handelt sich um:

  • Hanföl
  • Hanftropfen 10% CBD
  • Hanftropfen 5% CBD
  • Coenzym Q10 Forte
  • Mannose Plus
  • Statipro Balance
  • Gastro Balance
  • Fatburner, Acerola Plus, Vitamin B12

Ein Schreiben der Kriminalinspektion Montabaur (Rheinland-Pfalz) ist in diesen Tagen an einige Apotheker:innen gegangen, die mit der „Apotheken Manufaktur“ zusammenarbeiten. Darin heißt es, dass die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach aktuell ein Strafverfahren wegen des Vergehens nach § 59 LFGB unter anderem gegen Kortmann führt.

Desweiteren geht aus dem Schreiben hervor, dass Apotheker:innen, „die im Vorfeld durch Verantwortliche der […] Apotheken Manufaktur entweder vor Ort in 56410 Montabaur oder aber in Online-Kursen als Vertriebspartner angeworben oder geschult worden sind, um anschließend – nach Entrichtung entsprechender Lizenzgebühren – in ein Geschäftsverhältnis mit den verfahrensgegenständlichen Firmen“ eingetreten sind und in diesem Zusammenhang Bestellungen bei der Apotheken Manufaktur ausgelöst haben, als Beschuldigte im Strafverfahren gelten.

Es besteht ein „Anfangsverdacht des (bedingt) vorsätzlichen Inverkehrbringens irreführend gekennzeichneter Nahrungsergänzungsmittel nach § 59 Abs. 1 und 3 LFGB.“

Was genau dahinter steckt, ist bislang unklar. Mehrere Inhaber:innen sind geschockt und ratlos, fühlen sich hintergangen. Eine Schulung sei nötig gewesen, um überhaupt die Produkte vertreiben zu dürfen. Diese habe viel Geld gekostet. Man sei anschließend aber eigentlich immer sehr zufrieden gewesen mit der Zusammenarbeit: von der Erstellung der Etiketten und den Flyern über die Betreuung bis hin zum Umsatz. Es sei etwas Besonderes gewesen. Man habe sich dank des eigenen Logos mit den Produkten identifiziert. Alles habe gepasst, seriös und transparent gewirkt. Bis zur Klärung werden nun alle Produkte aus den Regalen geräumt.

Auf Nachfrage war bislang keine Stellungnahme durch „Apotheken Manufaktur“ zu erhalten. Jedoch wurden betroffene Inhaber:innen durch Kortmann schriftlich informiert, dass die Produkte nach eigener Auffassung keine Mängel in „tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht“ aufweisen. Das Unternehmen wolle „stets offen und ehrlich kommunizieren“. Kortmann betont in dem Schreiben weiterhin: „Vollständige Transparenz ist uns sehr wichtig, da wir nichts zu verstecken haben.“ Das Unternehmen sei überzeugt, „diesen Vorgang einer alsbaldigen Aufklärung zuführen zu können“.

Kortmann hatte vor Jahren mit Abmahnungen gegen Apotheken für Schlagzeilen gesorgt: Allein in den Jahren 2013 und 2014 sollen von den Rechtsanwälten Beyerlein mindestens 160 Abmahnungen in seinem Namen ausgesprochen worden sein – rechtsmissbräuchlich, wie verschiedene Oberlandesgerichte befanden. Am Ende versandete die Welle in Karlsruhe. Ein Strafverfahren wegen versuchten Betrugs in Tateinheit mit falscher Versicherung an Eides statt wurde vom Amtsgericht München nicht angenommen. Seitdem tritt Kortmann bei Firmen wie Green Offizin nicht mehr selbst in Erscheinung. Aufgrund des Firmensitzes in Rumänien ist dem Unternehmen weiterer Ärger seitdem erspart geblieben.

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