AOK will Klarheit für Apotheken | APOTHEKE ADHOC
Substitution

AOK will Klarheit für Apotheken

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Die AOK hat im Streit um die Substitution von Rabattarzneimitteln „unmissverständliche Handlungsanweisungen“ für das Vorgehen in der Apotheke gefordert. Die derzeitige Rechtslage müsse in den aktuellen Verhandlungen zum Rahmenvertrag zwischen dem Deutschen Apotheker Verband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband „schnellstmöglich unzweideutig klargestellt“ werden, teilte die AOK mit. „Es dürfen keine Interpretations-Schlupflöcher für die Pharmaindustrie offen bleiben, die den Apothekern und dem gesamten Solidarsystem Schaden zufügen“, sagte Dr. Christopher Hermann, Verhandlungsführer Rabattverträge der AOK.

Anfang Juni hatte unter anderem der Generikahersteller Ratiopharm verbreitet, einige seiner Produkte seinen nicht durch Rabattarzneimittel austauschbar, da sie nicht das gleiche Indikationsspektrum aufweisen. Medizinisch sei das absurd, meint Herrmann, „denn die betreffenden Arzneimittel sind wirkstoffgleich - und kommen häufig genug aus der gleichen Fertigung“. Zudem führe die Verordnung eines Wirkstoffs seit jeher dazu, dass unterschiedliche Einzelindikationen vernachlässigt werden, so Hermann.

Zudem will die AOK, dass die von Herstellern an die Softwarehäuser übermittelten Daten, stärker kontrolliert werden. Die Firmen dürften nicht die Freiheit haben, selbst ungeprüfte, austauschrelevante Arzneimittelinformationen zu melden. Der Kasse zufolge kann schon die Umbenennung von „Filmtabletten“ in „überzogene Tabletten“ einen Austausch verhindern. Als Kontrollinstanz, die die Datenqualität prüft, könnte sich die AOK die ABDATA oder eine Bundesbehörde vorstellen.

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