ANSG-Anhörung

Kassen wollen Noctu-Gebühr streichen

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Berlin -

Die Krankenkassen und die Privaten Krankenversicherungen (PKV) wollen die Noctu-Gebühr von 2,50 Euro abschaffen. Bei der heutigen Anhörung zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) warnten die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und des PKV-Verbands davor, dass Apotheken nach der Einführung der Notdienstpauschale doppelt profitieren könnten. Insbesondere die Kassen befürchten eine „implizite Dynamisierung“ der Apothekenvergütung.

Die Apotheken sollen mit dem ANSG ab August pauschal pro geleistetem Notdienst vergütet werden. Die bisherige Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Inanspruchnahme* dürfen die Pharmazeuten demnach aber weiterhin verlangen. Im Regierungsentwurf hatte sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) explizit für die Erhaltung der Gebühr ausgesprochen.

Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg warnte vor einer „Doppelfinanzierung“. Die Gebühr müsse gestrichen werden.

Seine Kollegin Dr. Antje Haas, Bereichsleiterin Arzneimittel beim GKV-Spitzenverband, nannte die Beibehaltung einen Fehler. Sei erinnerte daran, dass das Fixhonorar der Apotheker schon zu Jahresbeginn angepasst worden sei. Nach derzeitigem Stand könnten die Apotheker sogar dreifach profitieren, kritisierte Haas.

Die Kassen sprachen sich erneut gegen die Bindung der Notdienstpauschale an das Fixhonorar aus. Laut dem ANSG sollen pro Rx-Packung 16 Cent an den Notdienstfonds abgeführt werden. Haas merkte an, dass die Packungszahlen seit Jahren ansteigen. „Wir halten die implizierte Dynamisierung für ausgleichsfähig und ausgleichswürdig“, so Haas.

Der GKV-Spitzenverband schlug vor, die Gelder für den Notdienstfonds auf Ebene der Großhändler zu erheben. Dr. Bernadette Sickendiek vom Branchenverband Phagro erteilte diesem Vorschlag allerdings eine Absage: „Das ist nicht die Aufgabe der Großhändler und wird von deren Spanne auch nicht abgedeckt.“ Und weiter: „Die Apotheken wickeln etwa 15 Prozent ihrer Einkäufe direkt mit den Herstellern ab. Das Ganze kann also nicht funktionieren“, so Sickendiek.

Auch die Privatversicherer wollen nicht doppelt belastet werden: PKV-Chef Dr. Volker Leienbach sagte, dass man die Notdienstvergütung nicht parallel über zwei Stränge berechnen dürfe. Leienbach kritisierte zudem die Grundidee des ANSG, die Dienstbereitschaft der Apotheker zu vergüten: „Wir befürchten, dass auch andere Heilberufler durch diese Tür gehen könnten.“

*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, die Notdienstgebühr falle pro Arzneimittel an. Richtig ist pro Inanspruchnahme. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

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