Förderung für Landärzt:innen

60.000 Euro: KV fördert Praxisgründung

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Berlin -

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat neue finanzielle Fördermöglichkeiten für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte bekannt gegeben. Nachdem im Landesausschuss gemeinsam mit den Krankenkassen neun Planungsbereiche neu als drohend unterversorgt eingestuft wurden, hat die KVB jetzt dort umfassende Förderprogramme ausgeschrieben.

Ziel ist es, die ambulante Versorgung in diesen Regionen zu verbessern. Im hausärztlichen Versorgungsbereich handelt es sich um die Planungsbereiche Dinkelscherben, Kronach Süd, Nördlingen, Wiesenfelden und Wunsiedel/Marktredwitz. Im fachärztlichen Versorgungsbereich wurden der Landkreis Kitzingen für Augenärzte, der Landkreis Tirschenreuth für HNO-Ärzte und die Landkreise Bad Kissingen und Kronach für Nervenärzte neu in das Förderprogramm der KVB aufgenommen.

In den betreffenden Regionen bezuschusst die KVB eine Niederlassung oder Praxisübernahme mit einer einmaligen Förderung von bis zu 60.000 Euro. Für die Errichtung einer Zweigpraxis werden bis zu 15.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe gibt es bis zu 4000 Euro pro Quartal. Für die unverändert drohend unterversorgten beziehungsweise unterversorgten Planungsbereiche gelten weiterhin die bereits ausgeschriebenen Fördermaßnahmen.

Wie der Landesausschuss zudem feststellte, haben die Förderprogramme bereits Erfolge gezeigt. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat sich die Versorgungssituation für die Fachgruppe der Augenärzt:innen entspannt, ebenso geht der Landesausschuss im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim wieder von einer Regelversorgung bei den Hautärzt:innen aus. Die Unterversorgung beziehungsweise drohende Unterversorgung in den beiden Regionen konnte laut KVB damit aufgehoben werden.

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