Im Herbst 2017 hatte das 2hm-Gutachten zum Apothekenhonorar die Pharmazeutenwelt in Schockstarre versetzt. Jetzt teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) offiziell mit, wie viel Honorar die Mainzer Gutachter für das Forschungsvorhaben erhalten haben: exakt 451.665 Euro. Nicht nur das: Bereits 2013 hatte 2hm ein Gutachten über „Sportstätten im demografischen Wandel“ für knapp 230.000 Euro erstellt. Das geht aus einer Auflistung des BMWi über alle Gutachten seit 2013 auf Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Mit 451.665 Euro ist das 2hm-Gutachten kein Hochpreiser, sondern liegt eher im unteren Mittelfeld der Gutachterkosten des BMWi. Vor allem für die Energiewende und Analysen zum Strommarkt gibt das BMWi deutlich höhere Millionenbeträge aus. Auch die Sachverständigengutachten verschlingen jährlich größere Summen.
„Das Gutachten liefert eine Bestandsaufnahme und eine belastbare und transparente Zahlen- und Faktengrundlage zur Vergütung der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels“, sagte eine BMWi-Sprecherin vor bald zwei Jahren. „Welche Schlüsse möglicherweise aus der Bestandsaufnahme gezogen werden sollen, ist eine Frage für eine künftige Bundesregierung. Dem kann ich nicht vorgreifen.“
Inzwischen hat eine Bundestagswahl stattgefunden, eine neue Regierung ist im Amt und Jens Spahn (CDU) Bundesgesundheitsminister. Kürzlich hat er sein Apothekenstärkungsgesetz vorgelegt. Die im 2hm-Gutachten enthaltenen Empfehlungen für eine Reform des Apothekenhonorars hat Spahn darin aber nur ansatzweise mit der Erhöhung des Nacht- und Notdiensthonorars und der BtM-Gebühren aufgegriffen. Diese fallen allerdings niedriger aus als von 2hm vorgeschlagen.
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