BfArM

Salbutamol: Engpass auch bei Inhalationslösung

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Berlin -

Die Lieferengpässe bei Salbutamol-haltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform dauern an. Einige Dosieraerosole fallen voraussichtlich noch bis zum Jahresende aus. Ein weiterer Import soll die Versorgung sichern. Inzwischen ist auch eine Inhalationslösung auf der Engpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden.

Im Dezember 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Versorgungsmangel für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform festgestellt und somit den Import erleichtert. Als Ursache für die Lieferausfälle werden Probleme in der Herstellung und eine weltweit gestiegene Nachfrage nach Inhalationsprodukten genannt.

Andere Salbutamol-haltige Arzneimittel zur pulmonalen Anwendung wie beispielsweise Inhalationslösungen und Fertiginhalate sind aktuell nicht beziehungsweise nicht von relevanten Lieferengpässen betroffen, so das BfArM. Gleiches gelte für Salbutamol-haltige Arzneimittel für Kinder in flüssiger oraler Darreichungsform. Doch mit Sultanol Inhalationslösung (GSK) ist seit März auch eine Lösung für einen Vernebler beim BfArM gelistet. Der Engpass werde voraussichtlich bis 19. Mai andauern. Als Grund werden unzureichende Produktionskapazitäten angegeben.

Das Arzneimittel ist zugelassen zur symptomatischen Behandlung von Erkrankungen mit reversibler Atemwegsobstruktion, wie Asthma oder chronisch obstruktiver bronchialer Erkrankung (COPD) sowie zur Verhütung von durch Anstrengung oder Allergenkontakt verursachten Asthmaanfällen. Inhaliert wird mit einem elektrischen Vernebler.

Für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform liefert der Beirat für Liefer- und Versorgungsmängel zudem Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, die Patient:innen versorgen zu können. So sollen Ärzt:innen keine Rezepte für eine individuelle Bevorratung ausstellen. Patient:innen sollen nur dann ein Folgerezept erhalten, wenn eine weitere Verordnung erforderlich ist. Ziel der Maßnahmen ist es, regionalen und/oder individuellen Bevorratungen vorzubeugen. Außerdem soll nur die kleinste Packungsgröße verordnet werden.

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