Nur noch Einzelverordnung

Mpox-Impfstoff nicht mehr per SSB

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Berlin -

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erneut eine gesundheitlichen Notlage mit internationaler Tragweite in Bezug auf das Mpox-Virus ausgerufen. In Folge rechnen Experten mit einem zunehmenden Interesse an einer Impfung gegen das Virus.

Mpox wird durch engen Körperkontakt übertragen, insbesondere beim Sex. Das Virus löst vor allem Hautausschlag aus, aber auch Fieber und Muskelschmerzen. Bestimmten Personengruppen in Deutschland wird eine Impfung gegen Mpox empfohlen. Dazu zählen unter anderem Männer, die Sex mit Männern haben und häufig den Partner wechseln. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Dosen erforderlich.

Mit dem erneuten Ausruf einer gesundheitlichen Notlage durch die WHO rechne man mit einem erhöhten Bedarf an Impfstoff, so der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt (LAV). Zum 31. Mai ende der zwischen dem Ministerium und der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossene Rahmenvertrag über die Durchführung von Impfungen gegen Affenpocken, heißt es.

Nicht mehr per Sprechstundenbedarf (SSB)

Um die Versorgung mit einem in Deutschland zugelassenen Mpox-Impfstoff sicherzustellen, haben sich die Krankenkassen und der LAV in Sachsen-Anhalt auf einen Bezugsweg verständigt. Heißt konkret: Ab dem 1. Juni soll der zugelassene Mpox-Impfstoff auf den Namen des Versicherten auf Einzelverordnung zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse, bei der der Patient versichert ist, bestellt werden. Achtung: Der Bezug des Impfstoffes über den ärztlichen Sprechstundenbedarf ist ausgeschlossen.

Zwischenzeitlich ist die Zulassung des Pockenvirus-Impfstoffes Imvanex von Bavarian Nordic erweitert worden.

Fakten zu Imvanex

  • Der Impfstoff wird tiefgekühlt gelagert (-20 °C ± 5 °C) und in einer temperaturüberwachten Transportbox versandt.
  • Nach dem Auftauen ist der Impfstoff bei 2 °C bis 8 °C im Dunkeln für 2 Monate lagerbar.
  • Der Spezialgroßhändler Viroflex GmbH beliefert Apotheken mit dem Impfstoff.
  • Die Versandkosten betragen derzeit 110 Euro netto für den tiefgekühlten Impfstoff.
  • Für den gekühlten Impfstoff (Verkürzung der Haltbarkeit nach dem Auftauen auf 2 Monate ab dem Tag des Versandes), müssen derzeit 65 Euro netto Versandkosten bezahlt werden.
  • Entsprechend der derzeit bestehenden Arzneimittelversorgungsverträge müssen die anfallenden Beschaffungskosten durch Vorlage eines Nachweises vor der Abrechnung von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden.
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