Therapiehinweis

G-BA schränkt Cilostazol ein

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Ärzte dürfen Arzneimittel mit dem Phosphodiesterase-Hemmer Cilostazol künftig nur noch eingeschränkt verschreiben. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Änderung der Therapiehinweise zur „wirtschaftlichen Verordnungsweise“ bekannt gegeben. Nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tritt die Vorgabe nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Cilostazol wird in Deutschland seit 2007 unter dem Namen Pletal von UCB für Otsaku vertrieben. Das Präparat dient zur zur Verlängerung der Gehstrecke bei Patienten mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit (Fontaine Stadium II).

Der G-BA ist der Auffassung, dass die Gehleistung mit strukturierten, beaufsichtigten Gehübungen verbessert werden kann. „Vasoaktive medikamentöse Therapieansätze haben dagegen geringere Effekte“, so der G-BA in seinem Beschluss. Für keines der zur Behandlung der zugelassenen Medikamente sei nachgewiesen, dass sie langfristig zu einer verringerten Rate an Amputationen oder vaskulären Interventionen führen.

Ärzte dürfen Cilostazol künftig nur verordnen, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind: So muss ein Gehtraining beispielsweise erfolglos geblieben sein. Zudem darf die Gehleistung nicht durch andere Faktoren limitiert sein, wie etwa eine Gonarthrose oder Polyneuropathie.

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