Blutgerinnsel bei AstraZeneca

Fresh-up: Thrombosen

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Berlin -

Corona-Impfungen mit dem Präparat des Herstellers AstraZeneca wurden gestern vorsorglich aussetzt. Im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung traten thromboembolische Ereignisse auf, die geklärt werden müssen. Menschen, die bereits mit AstraZeneca geimpft wurden, sollen bei Anzeichen für eine Thrombose zum Hausarzt gehen. Je nachdem, wo sich das Blutgerinnssel ablagert, kommt es zu unterschiedlichen Warnsignalen.

Die Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca sind vorerst gestoppt. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hält vorerst an den Impfungen fest und will weiterführende Prüfungen und Untersuchungen vornehmen. Bisher sehe man keinen Zusammenhang zwischen den Thrombose-Fällen und dem Impfstoff. Die EMA verweist darauf, dass zahlreiche Menschen unabhängig von Impfungen Blutgerinnsel entwickeln und die Zahl der Betroffenen sehr gering ist. „Die Anzahl der thromboembolischen Ereignisse bei geimpften Personen scheint insgesamt nicht höher zu sein als in der Allgemeinbevölkerung“, heißt es seitens der Behörde. Für die Entstehung von thromboembolischen Ereignissen gebe es zahlreiche Gründe.

Personen, die bereits mit der AstraZeneca-Vakzine geimpft wurden und Bedenken haben, ein Blutgerinnsel zu entwickeln, sollen sich an einen geeigneten Arzt wenden. Im Falle von Deutschland wären das theoretisch die Hausärzte – die Ärzte aus den Impfzentren stehen für ein Nachsorgegespräch nicht zur Verfügung. Der Hausarzt kann dann weiterführende Untersuchungen durchführen.

Generell versteht man unter einer Thromboembolie die Verschleppung eines Thrombus innerhalb des Gefäßsystems. Irgendwann setzt sich der Thrombus im Gefäß fest und verstopft es. Der komplette Verschluss eines gesamten Gefäßasts wird dann Embolie genannt. Man unterscheidet venöse und arterielle Thrombosen. Venöse Formen führen am häufigsten zu Lungenembolien. Arterielle Verschlüsse können Hirn- und Niereninfarkte zur Folge haben. Normalerweise erfolgt eine prophylaktische Therapie mit Antikoagulantien oder Thrombozytenaggregationshemmern.

Bei den Blutgerinnseln, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung auftraten, handelt es sich um eine sogenannte Sinusvenenthrombose. Es kommt zu einem Verschluss eines Gefäßes im Gehirn. Solch ein Verschluss kann zu Stauungsblutungen führen. 1 Prozent aller Schlaganfälle sind auf eine zerebrale Sinusvenenthrombose zurückzuführen. Die Symptome solch einer Thrombose sind zu Beginn sehr unspezifisch. Neben Kopfschmerzen kann es zu Sehstörungen kommen. Weitet sich das Gefäß durch Stauung, so kann es zu neurologischen Ausfällen kommen. Später sind Krampfanfälle möglich.

Generell können Thrombosen überall im Körper auftreten. Die Symptome des Blutgerinnsels hängen von der Lokalisation ab. Am häufigsten treten Thrombosen in den Beinen auf. Hier kommt es zu folgenden Symptomen:

  • Schwellung des betroffenen Beins
  • Schmerzen im Bein
  • Hitzegefühl im betroffenen Bein, unterschiedlich warme Beine
  • bläuliche Hautverfärbung an einem Bein
  • Schmerzen beim Auftreten, stärker als bei Nichtbelastung

Tritt die Thrombose am Arm auf, so kann es auch hier zu Schwellungen oder Hitzeentstehungen kommen. Tritt das Gerinnsel eher im Schulter- oder Halsbereich auf, können auch neurologische Ausfälle auftreten. Kommt es zu Schwäche- oder Lähmungserscheinungen, so sollte direkt ein Arzt aufgesucht werden. Diese Ausfälle entstehen, wenn gestaute Gefäße auf Nervenbahnen drücken.

Tritt ein Blutgerinnsel an anderen Stellen im Körper als in den Extremitäten auf, so sind die Symptome mitunter noch unspezifischer:

  • Abgeschlagenheit, Unwohlsein
  • Sichtbar hervortretende Venen unter der Hautoberfläche
  • Atembeschwerden
  • Im Stehen oder beim Gehen bessern sich die Beschwerden unter Umständen

Entscheidung am Donnerstag

Die Experten der EMA untersuchen aktuell alle verfügbaren Daten und klinischen Umstände der Vorfälle. Es muss festgestellt werden, ob der Impfstoff möglicherweise zu dem thromboembolischen Ereignis beigetragen hat, oder ob das Ereignis zufällig aufgetreten, oder auf andere Ursachen zurückzuführen ist. Bis heute sollen die weiterführenden Überprüfungen andauern. Eine Entscheidung wird am Donnerstag verkündet, hierfür wurde eine außerordentliche Sitzung einberufen. Im Rahmen der Sitzung soll dann über das weitere Vorgehen informiert werden.

 

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