Fresh-up: Pufferlösungen Eva Bahn, 13.11.2018 13:54 Uhr
-
Pufferlösung in der Rezeptur: Welche Puffer gibt es überhaupt? Foto: Elke Hinkelbein
-
Wie der Name schon sagt dient der Puffer in der Rezeptur sozusagen als „Knautschzone“ und fängt sowohl Säuren als auch Basen durch seine spezielle Zusammensetzung ab. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Der pH-Wert der Rezeptur ändert sich aufgrund der Pufferzugabe nicht wesentlich, so dass der enthaltene Wirkstoff stabil bleibt und die Laufzeit sich nicht verkürzt. Foto: Elke Hinkelbein
-
In der Rezeptur bestehen sie üblicherweise aus einer schwachen Säure und ihrer korrespondierenden Base im Verhältnis 1:1. Foto: Elke Hinkelbein
-
In der Apotheke gibt es wichtige Puffer, die häufig in Rezepturen eingesetzt werden. Der Lactat-Puffer, der Citrat-Puffer – beide bei pH 4,2 – und der Phosphat-Citrat-Puffer, der bei pH5 abpuffert. Foto: Elke Hinkelbein
-
Der Phosphat-Puffer lässt sich dagegen auf verschiedene Werte einstellen. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Nach der Herstellung der Rezeptur steht die Kennzeichnung an. Gefahrensymbole entfallen seit 2012 nach CLP-Verordnung. Das heißt Flamme & Co. werden bei Rezepturen nicht aufgebracht, da Patienten von den Symbolen verunsichert werden könnten. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Hinweise auf besondere Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf die Anwendung oder Aufbewahrung des Individualarzneimittels sowie zu dessen Resteentsorgung sind zu deklarieren. In Frage kommen Hinweise wie: „Vor Gebrauch schütteln“. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Die Gesamtmenge der Rezeptur muss nach Inhalt und Gewicht, Nennvolumen oder Stückzahl angegeben werden. Dabei reicht „ad“ nicht aus. Zusätzlich sollte „Inhalt: xxx“ mit zugehöriger Maßeinheit oder Stückzahl aufgebracht werden. Foto: Elke Hinkelbein
-
Apotheken müssen sowohl die Art der Anwendung sowie eine Gebrauchsanweisung auf dem Etikett angeben. „Äußerlich“ reicht nicht aus, ist aber als Zusatzkennzeichnung geeignet. Foto: Markus Witte
Berlin - Bei allen wasserhaltigen Zubereitungen der Rezeptur ist es wichtig, auf den pH-Wert zu achten. Werden Wirkstoffe verarbeitet, die nur bei einem bestimmten sauren oder basischen Milieu ihre Löslichkeit oder Stabilität beibehalten, ist es nötig, eine Pufferlösung einzusetzen. Doch welche Puffer gibt es überhaupt? Darf man sie einsetzen, auch wenn sie nicht auf der ärztlichen Verordnung stehen? Wie wähle ich sie aus?
Wie der Name schon sagt, dient der Puffer in der Rezeptur sozusagen als „Knautschzone“ und fängt sowohl Säuren als auch Basen durch seine spezielle Zusammensetzung ab. Der pH-Wert der Rezeptur ändert sich aufgrund der Pufferzugabe nicht wesentlich, so dass der enthaltene Wirkstoff stabil bleibt und die Laufzeit sich nicht verkürzt. Chemische Puffer finden sich überall in der Natur, auch im menschlichen Organismus – vor allem im Blut – gibt es verschiedene Puffersysteme. In der Rezeptur bestehen sie üblicherweise aus einer schwachen Säure und ihrer korrespondierenden Base im Verhältnis 1:1.
In der Apotheke gibt es vor allem vier wichtige Puffer, die häufig in Rezepturen eingesetzt werden: den Lactat-Puffer, den Citrat-Puffer – beide bei pH 4,2 – und den Phosphat-Citrat-Puffer, der bei pH 5 abpuffert. Diese drei Systeme befinden sich im leicht sauren Bereich. Der Phosphat-Puffer lässt sich dagegen auf verschiedene Werte einstellen. Um einen leicht basischen Bereich von 7,2 zu erreichen, benötigt man für die Herstellung 25 Prozent 0,2 M Kaliumdihydrogenphosphat-Lösung, 17,5 Prozent 0,1 N Natriumhydroxid-Lösung und 57,5 Prozent Wasser. Er wird, außer für harnstoffhaltige Rezepturen, eher selten benötigt.
Welche Puffer sich für welche Rezeptur eignen, kann sehr verschieden sein und von mehreren Faktoren abhängen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich am Neuem Rezeptur-Formularium (NRF) zu orientieren, wenn dort eine standardisierte Rezeptur mit dem gewünschten Wirkstoff und der passenden Grundlage zu finden ist. Häufig werden sie bei selbst zusammengestellten Rezepturen von den Ärzten nicht auf der Verordnung aufgeführt. Dann gilt § 7 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Dieser regelt, dass Ausgangsstoffe ergänzt werden dürfen, sofern sie keine eigene arzneiliche Wirkung haben und die arzneiliche Wirkung nicht nachteilig beeinflussen können.
- 1
- 2
Lesen Sie auch
-
Repetitorium Trockenes Auge Verminderte Sehkraft durch Phosphat-Puffer »
-
Etikettierung Fresh-up: Rezepturkennzeichnung »
-
Arzneimittelherstellung Achtung! Diese Fehler lauern in der Rezeptur »
-
Etikettierung Fresh-Up: Defekturkennzeichnung »
-
Alendronat G-BA: Filmtablette ist Brausetablette »
Neuere Artikel zum Thema
-
Stimulanzien Fresh-up: Koffein »
-
Rezepturzertifikate Lennartz kommuniziert mit Caelo »
- BtM-Rezepturen Dronabinol, Methadon & Co: Darauf muss geachtet werden »
- Streit um Strahlenlizenz Cannabis: Massive Lieferausfälle im Anmarsch? »
- Medizinalhanf Apotheke eröffnet Cannabis-Webshop »
Mehr aus Ressort
- Rote-Hand-Brief Emerade: Aktivierungsfehler aufgrund hoher Lagertemperaturen »
- Chronisch abakterielle Prostatitis Prosturol: Phyto statt Antibiotikum »
- Ayurvedische Hautpflege Sorion: Mit Niem und Kurkuma gegen Hauterkrankungen »
APOTHEKE ADHOC Debatte